Wie erwartet empfiehlt die Luzerner Stadtregierung dem Parlament die «Initiative zur Rettung der ZHB Luzern» zur Annahme. Das Volksbegehren verlangt, dass ein Abbruch der Bibliothek planungsrechtlich im städtischen Bau- und Zonenreglement verunmöglicht wird
Die ZHB sei Teil eines einmaligen städtebaulichen Ensembles und von hohem denkmalpflegerischen und architektonischen Wert, schreibt der Stadtrat in seiner am Donnerstag veröffentlichten Bericht ans Parlament. Er lehnt den vom Kanton geplanten Abriss und Zusammenzug von Bibliothek und Kantonsgericht in einem Neubau ab. Er spricht sich stattdessen für eine Sanierung der Bibliothek aus.
Bei Annahme der Initiative soll die Ortsplanung geändert werden. Für das betroffene Gebiet Vögeligärtli im Zentrum Luzerns soll eine strengere Ortsbildschutzzone gelten. Änderungen an Gebäuden wären nur noch aus statischen Gründen möglich, oder wenn die Umbaute für die historische Struktur des Quartiers keine Bedeutung hat. Insgesamt schätzt der Stadtrat die Realisierungschancen für einen vom Kanton geplanten Neubau im Vögeligärtli als sehr gering ein, wie er in der Botschaft schreibt.