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Zentralschweiz Luzerner Stadtrat will Marktplätze per Wettbewerb vergeben

Die rund 80 Plätze des Luzerner Wochenmarktes sollen per 1. Januar 2019 neu vergeben werden. Dafür setzt die Stadt Luzern auf eine offene Ausschreibung und einen Kriterienwettbewerb. Mit der Auswahl und Gewichtung dieser Kriterien will sie den Charakter des Wochenmarkts erhalten.

Derzeit vergibt die Stadt an die über 80 Markthändler Jahresbewilligungen. Aus juristischen Gründen muss die Stadt die Plätze aber neu so vergeben, dass neben den eingesessenen Händlern auch neue Interessenten eine Chance auf einen Standplatz haben.

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Neuer Anlauf für Vergabe am Luzerner Wochenmarkt (24.03.2016)
02:06 min
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Der Stadtrat erklärte am Mittwoch Abend vor rund 60 Marktfahrerinnen und -Fahrern, dass ein Gutachten bestätigt habe, dass ein Kriterienwettbewerb die beste Möglichkeit sei, um Standplätze fair zu vergeben. Bestehende Markthändler und Neuinteressenten würden in diesem Verfahren aufgrund derselben, im Voraus bestimmten Kriterien bewertet. Die Standplätze gingen an diejenigen, die am besten abschnitten.

Der Stadtrat hatte das Gutachten beim Luzerner Rechtsprofessor Bernhard Rütsche in Auftrag gegeben. Rütsche prüfte auch Alternativen zur offenen Ausschreibung, nämlich ein Rotationsverfahren, eine Verfahren per Los oder eine Versteigerung. Diese Alternativen seien aber nicht zielführend.

Charakter des Marktes erhalten

Anlass des Gutachtens war die Befürchtung, dass mit einer offenen Ausschreibung heutige Markthändler und deren Kundschaft verdrängt werden könnten. Bei der offenen Ausschreibung hat der Stadtrat gemäss dem Gutachten einen gewissen Spielraum, um den Charakter des Marktes zu steuern. So können als Vergabekriterien eine regionale Produktion oder eine gewisse Produktionsmethode verwendet werden.

Der Stadtrat will möglichst das Publikumsinteresse abbilden, heisst es in der Mitteilung. Nicht zulässig seien aber Kriterien, die auf einen einzelnen Anbieter zugeschnitten seien. Bei Punktgleichheit würden bisherige Markthändler den Vorrang haben. Gleiches gelte auch bei der Vergabe der Standorte.

Das neue Verfahren inklusive detailliertem Kriterienkatalog soll bis im Frühling 2017 vorliegen. Die per Wettbewerb neu vergebenen Markt-Bewilligungen gelten dann ab Januar 2019.

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