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Zentralschweiz Luzerner Stimmenzähler verletzte Amtsgeheimnis nicht

Ein Stimmenzähler und ehemaliger Präsident des Urnenbüros Luzern wird von der Luzerner Staatsanwaltschaft nicht strafrechtlich verfolgt. Dies bestätigte Simon Kopp, Informationsbeauftragter der Luzerner Staatsanwaltschaft.

Bei der Abstimmung in Luzern vom letzten September zur «Industriestrasse» veröffentlichte der Stimmenzähler frühzeitig einen Facebook-Eintrag über den Trend der Abstimmung. Bereits am Samstagabend schrieb er, man könne bereits den Champagner kalt stellen, es sehe gut aus.

Wie Radio Pilatus heute berichtete, eröffnet die Luzerner Staatsanwaltschaft kein Verfahren gegen den ehemaligen Präsidenten des Luzerner Urnenbüros. Das Amtsgeheimnis sei nicht verletzt worden, da der Eintrag wohl unbewusst veröffentlicht wurde. Die Stadt Luzern zog trotzdem Konsequenzen und entliess den Stimmenzähler aus dem Urnenbüro.

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