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Zentralschweiz Nidwalden: Landrat soll den Polizeikommandanten wählen

Nicht mehr die Regierung, sondern das Parlament solle künftig für die Wahl des Nidwaldner Polizeichefs zuständig sein. Dies empfiehlt die parlamentarische Kommission mit knapper Mehrheit. Auch soll die Kompetenz des Kommandanten beschnitten werden.

Der Nidwaldner Polizeikommandant wird möglicherweise

seine beiden nächsten Untergebenen nicht mehr selbst bestimmen

können. Die Chefs der Kriminalpolizei sowie der Verkehrs- und

Sicherheitspolizei sollen künftig vom zuständigen Regierungsrat gewählt werden.

Audio
Landrat soll Polizeichef wählen (04.12.2013)
00:58 min
abspielen. Laufzeit 58 Sekunden.

Dabei wird auch auf die Luzerner Polizei verwiesen, wo eine Kumulation der

Anstellungskompetenz beim Kommandanten zu Problemen geführt habe. Es sei sinnvoll, vor einem Eklat eine neue Regelung aufzugleisen, schreibt die Sicherheits- und Justizkommission. Der Landrat wird am 18. Dezember über den Vorschlag entscheiden.

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