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Zentralschweiz Nidwalden macht klarere Vorgaben zum Bauen

Die Entwicklung der Nidwaldner Gemeinden soll nicht verhindert werden, nur weil Bauland gehortet wird. Diesen Grundsatz hat der Landrat bei der Beratung des neuen Baugesetzes bestätigt. Neu begrenzen Vorgaben zu Abständen und zur Gesamthöhe die Bebaubarkeit eines Grundstücks.

Die letzte Revision des Planungs- und Baugesetzes war 2008 am Nein der Nidwaldner Stimmberechtigten gescheitert. Baudirektor Hans Wicki betonte, dass das neue Gesetz mehrheitlich von Anwendern und nicht von der Verwaltung erarbeitet worden sei. Es sei mit 180 Artikeln schlank.

Grundsätzliche Einwände gegen das Gesetz gab es im Landrat nicht. Mehrere Votanten gingen davon aus, dass das neue Gesetz einfacher anzuwenden sei als das alte. Es sei klarer gefasst und lasse weniger Interpretationen zu.

Neue Vorgaben zu Baumöglichkeiten

Eine zentrale Neuerung ist, dass die Bebaubarkeit eines Grundstücks über Abstände und die Gesamthöhe begrenzt wird. Begriffe wie Geschosse, Fassadenhöhe oder Ausnützungsziffer fallen weg. Balkone und andere Gebäudeteile dürfen nicht aus der Hülle ragen. Davon ausgenommen sind technische Dachaufbauten.

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Interview mit Baudirektor Hans Wicki (02.04.2014)
02:52 min
abspielen. Laufzeit 2 Minuten 52 Sekunden.

Das Hüllenmodell sei ein neues System mit vielen Vorteilen, sagte Baudirektor Wicki. Die wenigen Nachteile, die es bringe, könnten in Kauf genommen werden. Kritiker aus der Grünen Partei vermuteten, dass es für die Gemeinden am Anfang schwierig sein werde, das Hüllenmodell anzuwenden.

Höhere Preise befürchtet

Der Landrat bestätigte zum einen, dass Bauland nicht über längere Zeit unbebaut gelassen werden darf. Festgesetzt wurde, dass zusammenhängendes Bauland von über 3000 Quadratmetern Fläche innerhalb von zehn Jahren nach der Einzonung überbaut werden muss. Sonst wird es bei der nächsten ordentlichen Zonenplanrevision wieder der Nichtbauzone zugewiesen.

Beim behindertengerechten Bauen verschärfte der Landrat Vorgaben des Bundes. So müssen bei Gebäuden mit mehr als vier Wohnungen alle für Menschen mit Behinderung zugänglich sein. Das Bundesrecht setzt die Limite bei acht Wohnungen an.

Das Nidwaldner Parlament diskutierte während rund fünf Stunden das neue Planungs- und Baugesetz. Bis auf wenige Ausnahmen setzte sich der Regierungsrat durch. In der Schlussabstimmung genehmigte das Parlament das neue Baugesetz mit 49 zu 4 Stimmen.

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