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Zentralschweiz Nidwaldner Landrat reduziert künftige Defizite

Das Nidwaldner Parlament hat am Donnerstag ein Bündel von Gesetzesänderungen zur Reduktion des Haushaltsdefizits beschlossen. So wird etwa der Pendlerabzug auf 6000 Franken begrenzt. Alle Massnahmen entlasten die Staatskasse um 3 Millionen Franken.

Das Parlament stellte sich in der ersten Lesung deutlich hinter das Paket mit acht Gesetzesänderungen. Die Massnahmen «Haushaltsgleichgewicht 2015-2016» sollen ab dem nächsten Jahr den Staatshaushalt um jährlich rund drei Millionen Franken entlasten.

Die wichtigsten Änderungen

  • Die Einführung einer Obergrenze beim Steuerabzug für Pendler auf 6000 Franken
  • Verschiebungen von Einnahmen von den Gemeinden zum Kanton
  • Die Kantonalbank muss dem Kanton künftig mehr Dividende abliefern
  • Kürzung von Beiträgen an Rentner in Heimen und Spitälern
  • Einführung von Schulgeld an der Mittelschule nach der obligatorischen Schulzeit
  • Streichung der Übergangsrente an Angestellte des Kantons und der Gemeinden ab 2021 bei Frühpensionierungen

Pendlerabzug gab zu Reden

Die Sanierungsmassnahmen seien trotz gutem Rechnungsabschluss nötig, sagte Finanzdirektor Alfred Bossard. Das strukturelle Defizit sei noch nicht beseitigt, zudem kämen mit höheren Finanzausgleichszahlungen neue Ausgaben auf den Kanton zu.

Audio
Das Gespräch über die Debatte (30.4.2015)
02:41 min
abspielen. Laufzeit 2 Minuten 41 Sekunden.

Abgelehnt wurde die Vorlage von der SP/Grüne-Fraktion. Die Kürzung von Ergänzungsleistungen und die Einführung von Schulgeldern seien unfaire und benachteiligende Massnahmen. Die SVP stimmte dem Paket nicht vorbehaltlos zu. Zwar sei Handlungsbedarf angezeigt, aber bei den Mehreinnahmen und Verschiebungen vermisse sie eigentliche Sparmassnahmen.

Am heftigsten diskutiert wurde im Pendlerkanton Nidwalden die Begrenzung des Fahrkostenabzugs in der Steuererklärung auf 6000 Franken. Bisher gab es keine Grenze.

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