Damit das Bundesamt für Verkehr die Bewilligung erteilt, müssen die Betreiber für Notfälle gewappnet sein. Der Urner Landrat äusserte sich einstimmig für die dafür nötige Änderung der Schadenwehrverordnung. Künftig werden demnach bei Notfällen im Nordteil des Gotthard-Basistunnels Urner Rettungskräfte der SBB zu Hilfe eilen.
Unklarheiten führen zu Verzögerungen
Wie das Interventionskonzept im Detail aussehen wird, darüber verhandeln die SBB und der Kanton Uri seit zwei Jahren. Am Mittwoch nun sollte das definitive Konzept dem Landrat präsentiert werden.
Die entsprechenden Traktanden wurden jedoch auf Antrag der Regierung auf die Session vom September vertagt. Zu den zeitlichen Verzögerungen sei es aufgrund von Unklarheiten beim Thema Sicherheit gekommen, erklärte Regierungsrätin Barbara Bär. Der Kanton verhandle nach wie vor intensiv mit der SBB.