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Zentralschweiz Post muss im Melchtal alle beliefern

Im Melchtal hatte die Post bei sieben Haushalten die Hauszustellung eingeschränkt. Dies muss die Post jetzt korrigieren. So verlangt es die Aufsichtsbehörde PostCom in einem Grundsatzentscheid. Die Post kann gegen die Verfügung Beschwerde einreichen.

Im Melchtal war die Poststelle geschlossen worden, nachdem die Post in Gesprächen mit der Gemeinde Kerns die Einführung eines Hausservices versprochen hatte. Kurz darauf schränkte die Post die Hauszustellung für sieben von 146 Haushalten ein.

Die sieben Haushalte gehörten nicht zum Siedlungsgebiet und hätten keinen Anspruch auf die Hauszustellung, argumentierte die Post. Darauf beschwerte sich die Gemeinde bei der Aufsichtsbehörde.

Grundversorgungsauftrag verletzt

Die Eidgenössische Postkommission PostCom erliess nun gegen die Schweizerische Post erstmals eine Aufsichtsverfügung: Sie sieht im Melchtal den Grundversorgungsauftrag der Post verletzt. Die PostCom verlangt, dass die Post für mindestens die nächsten fünf Jahre auch die betroffenen sieben Haushalte uneingeschränkt beliefert und künftig auch besser informiert.

Ob die Post den Entscheid akzeptiert, ist noch offen.

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