Die Volksinitiative, die Volk und Parlament bei Bildungsreformen mehr Mitsprache sichern will, widerspreche der Kantonsverfassung in mehreren Punkten, teilte der Regierungsrat am Montag mit. Er beantragt deswegen dem Kantonsrat, das Volksbegehren für teilweise ungültig zu erklären.
Referendum gegen Lehrplan sei nicht möglich
Unzulässig sei demnach die Forderung, dass vom Regierungsrat beschlossene Lehrplanänderungen automatisch den Stimmberechtigten vorgelegt werden müssten. Die Kantonsverfassung liesse nur Referenden gegen Beschlüsse des Parlamentes zu.
Die gültigen Punkte der Initiative lehnt die Regierung ab. Sie seien zum Teil bereits erfüllt oder verlängerten die Abläufe im Bilungswesen unnötig.
Wenn der Kantonsrat zum Beispiel über eine Förderlektion entscheiden muss, ist das nicht stufengerecht. Es kommt zu grossen Verzögerungen, bis das Thema gar nicht mehr aktuell ist.
Die Initianten begründen ihre Initiative damit, dass seit 1995 im Kanton Luzern «in übertriebener politischer Hektik» über 15 grössere Schuländerungen umgesetzt worden seien.
Initiativkomitee hält an seiner Version fest
Die Ungültigkeitserklärung kam für das Initiativkomitee nicht überraschend: Das Komitee aus Kantonsrätinnen- und Räten aus allen bürgerlichen Parteien und Privatpersonen hat im Vorhinein selbst ein Rechtsgutachten erstellen lassen. Es kommt aber zum gegenteiligen Schluss.
Aus unserer Sicht sind alle Punkte der Initiative gültig. Wir halten an unseren Forderungen und dem Vorgehen fest.
Das Komitee überlegt sich, die Ungültigkeiterklärung des Regierungsrates vor Bundesgericht anzufechten. Falls man jedoch auf diesen Schritt verzichtet, entschiedet die Luzerner Stimmbevölkerung voraussichtlich im Mai 2018 über die Initaitive.
Das verlangt die Initiative
Die Volksinitiative «Bildungsreformen vor das Volk» verlangt mehrere Anpassungen im Luzerner Volksschulbildungsgesetz. Demnach müssen grundlegende Lehrplanänderungen, die alle Unterrichtsstufen betreffen, vor der Einführung dem Volk unterbreitet werden. Die Bestimmung soll rückwirkend ab 2014 gelten und würde damit auch den Lehrplan 21 betreffen. Laut dem Initiativtext müssen zudem interkantonale Vereinbarungen vom Kantonsrat genehmigt werden und dem fakultativen Referendum unterliegen. Dasselbe gilt für Fächer, Wochenstundentafeln sowie Struktur- und Modelländerungen an den Schulen. |