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Zu viele Zweitwohnungen Schreiben des Bundes sorgt für Stirnrunzeln

Die Zentralschweizer Gemeinden Sisikon, Unterschächen, Giswil, Dallenwil, Honau und Altwis sollen neu zu den Orten gehören, die mehr als 20 Prozent Zweitwohnungen besitzen. Sie haben deswegen ein Schreiben des Bund bekommen. Fälschlicherweise: Es handelt sich um einen Systemfehler.

Das Bundesamt für Raumentwicklung ARE veröffentlichte am 31. März 2017 ein neu überarbeitetes Inventar der Gemeinden, welche mehr als 20 Prozent Zweitwohnungen verzeichnen. Zusätzlich zu den 20 bereits bekannten Zentralschweizer Gemeinden erschienen auf dieser Auflistung neu auch die sechs Gemeinden: Altwis, Honau, Giswil, Dallenwil, Unterschächen und Sisikon.

Zweitwohnungsgesetz

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Eine Gemeinde darf nicht mehr als 20 Prozent Zweitwohnungen aufweisen. Dort, wo dieser Anteil bereits heute höher liegt, kommt es zum Baustopp für Zweitwohnungen. Bestehende Zweitwohnungen können aber erhalten bleiben. Das Stimmvolk hiess die Vorlage vor vier Jahren gut, seit Januar 2016 ist sie in Kraft.

«Ich war zuerst schon erschrocken, als ich das Schreiben gesehen habe», sagt die Gemeindeschreiberin von Sisikon im Kanton Uri. Allerdings habe sie die Angaben überprüft und gesehen, dass der Grund wohl der sei, dass im System zum Beispiel unvermietete Wohnungen fälschlicherweise als Zweitwohnungen aufgeführt wurden.

«Systemfehler» bei allen Gemeinden

So oder ähnlich klingen auch die Erklärungen der anderen fünf betroffenen Gemeinden. Sämtliche Gemeinde-Verantwortlichen haben die Liste bereinigt und dem Bund eine Stellungsnahme geschickt. Nun erwarten sie, dass sie wieder von der Liste der Gemeinden mit einem zu hohen Anteil an Zweitwohnungen gestrichen werden.

Vom Bund liegt keine Stellungnahme zur Liste vor. Beim Bundesamt für Raumentwicklung war für Radio SRF am Donnerstag niemand erreichbar.

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