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Zentralschweiz Schriftliches Urteil zum Walker-Prozess liegt vor

Im zweiten Berufungsprozess gegen den Erstfelder Barbetreiber waren die Zweifel des Urner Obergerichtes gross, dass der Beschuldigte einen Killer auf seine Frau angesetzt hat. Was aber genau passiert ist, bleibt offen. Dies zeigt das publizierte begründete Urteil vom April 2016.

Das Gericht hatte im April 2016 sein erstes Urteil von 2013 korrigiert und die Freiheitsstrafe von 15 Jahren auf 2 Jahre und 4 Monate reduziert. Dem Mann war vorgeworfen worden, er habe 2010 auf einen Gast geschossen, ohne diesen zu verletzen. Zudem habe er einen Killer auf seine damalige Ehefrau angesetzt. Sie wurde durch Schüsse verletzt.

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Gerichtsentscheid im Walker-Prozess (5.7.2016)
01:31 min
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Beim zweiten Berufsprozess wurde er im Falle des Gastes nur noch der Gefährdung des Lebens für schuldig befunden. Vom Mordversuch an seiner Frau wurde er aus Mangel an Beweisen freigesprochen.

Die schriftliche Begründung zeigt, dass die Zweifel des Gerichtes während des zweiten Prozesses so gross wurden, dass es im Falles des Mordanschlages den Beschuldigten freisprechen musste.

Es gebe durchaus Indizien, dass er an den Schüssen auf seine Frau beteiligt gewesen sei. Es blieben aber Zweifel an der Darstellung der Staatsanwaltschaft, heisst es im Urteil.

Nochmals ein Fall für das Bundesgericht

Der Fall Walker wird ziemlich sicher noch einmal das Bundesgericht beschäftigen. Der Oberstaatsanwalt sagte am Dienstag auf Anfrage von Radio SRF, er werde das Urteil höchst wahrscheinlich weiterziehen. Auch Ignaz Walker hatte schon erklärt, dass er mit dem Urteil nicht einverstanden sei.

Der Fall hat für den Kanton Uri auch finanzielle Konsequenzen. Die Staatskasse muss Verfahrens- und Anwaltskosten von 478'000 Franken übernehmen. Ausserdem fordert Walker eine Entschädigung für die gut zweieinhalb Jahre, die er zu lange im Gefängnis inhaftiert war. Wie hoch diese Entschädigung ausfällt, wird in einem separaten Urteil entschieden.

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