Retrozessionen sind Entgelte, die Vermögensverwalter bei der Abwicklung von Kundenaufträgen erhalten. Dazu gehören etwa Provisionen, die bei der Bevorzugung gewisser Bank-Produkte an die Vermögensverwalter ausgezahlt werden.
Im Oktober 2012 entschied das Bundesgericht, dass die Vermögensverwalter die Retrozessionen künftig nicht mehr behalten dürfen, sondern die Gelder an die Kunden weiterleiten müssen. Wenn die Bank mit ihrem Anlageentscheid etwas verdiene, entstehe ein Interessenskonflikt, argumentierten die Richter.
Die Schwyzer Kantonalbank ist nach der Migros Bank die zweite Bank, die diesen Grundsatzentscheid umsetzt und ihren Kunden Geld zurückzahlt. Wie sie am Mittwoch mitteilte, wurden bereits alle betroffenen Kunden per Brief informiert.
Wie viele Kundinnen und Kunden sich über eine Rückzahlung freuen können, will die Bank nicht publik machen. Auch über die Höhe des Betrages, den die Bank ihren Kunden zurückzahlen wird, wollte die Bank keine Angaben machen.