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«Fall Malters» wird weitergezogen
Aus Schweiz aktuell vom 09.10.2017.
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Sohn zieht Urteil weiter «Fall Malters» geht in nächste Runde

  • Der Sohn jener Frau, die sich bei einem Polizei-Einsatz im luzernischen Malters erschossen hat, zieht das Urteil gegen die Luzerner Polizeispitze weiter.
  • Im Zentrum des Verfahrens stehen der Kommandant der Luzerner Polizei, Adi Achermann, und deren Einsatzleiter und Kripo-Chef, Daniel Bussmann.
  • «Es war den Beschuldigten bekannt, dass der Polizeieinsatz mit erheblichen Risiken für das Leben der Verstorbenen verbunden war», schreibt der Anwalt des Sohnes.
  • Der Freispruch der Polizeispitze ist also noch nicht rechtskräftig. Dennoch dürfen die beiden Offiziere wieder heikle Einsätze leiten, sagt der zuständige Luzerner Justiz- und Sicherheitsdirektor Paul Winiker.

Der Sohn der Rentnerin, die sich während eines Polizeieinsatzes in Malters im März 2016 selbst erschossen hatte, zieht das Urteil des Bezirksgerichts Kriens ans Kantonsgericht weiter. Sein Anwalt Oskar Gysler sagt auf Anfrage von Radio SRF: «Die Begründung des Gerichts ist nicht nachvollziehbar.»

Es sei den Beschuldigten bekannt gewesen, dass der Polizeieinsatz mit erheblichen Risiken für das Leben der Verstorbenen verbunden gewesen war, hält der Anwalt des Sohnes weiter fest.

Oskar Gysler ist der Ansicht, dass mehrere, nicht aussichtslose Handlungsalternativen bestanden hätten. Beispielsweise das Weiterverhandeln durch die Polizei, die Weiterverhandlung unter Beizug einer Vertrauensperson oder das Gewähren der geforderten Bedenkfrist. Auch in zeitlicher Hinsicht bestand laut dem Anwalt «keine Dringlichkeit». Aus diesen Gründen bezeichnet er den Polizeieinsatz als nicht verhältnismässig.

Justizdirektor: «Ich wundere mich nicht.»

Der zuständige Luzerner Justiz- und Sicherheitsdirektor Paul Winiker sagt auf Anfrage von Radio SRF: «Ich wundere mich nicht, dass die Klägerpartei in Berufung geht und das Urteil an die nächste Gerichtsinstanz weiterziehen will – das ist ihr Recht und ich will den Entscheid nicht kommentieren.»

Der Weiterzug durch den Privatkläger ändere aber nichts am Entscheid, dass die vorsorglichen Massnahmen gegen die Luzerner Polizeispitze aufgehoben bleiben, so Winiker weiter. Er hatte bis zum Vorliegen des erstinstanzlichen Urteils verfügt, dass der Kommandant sowie der Kripo-Chef vorläufig keine heiklen Einsätze leiten dürfen. «Ich halte fest, dass das Bezirksgericht Kriens die beiden Polizisten klar freigesprochen hat.»

Der ausserordentliche Staatsanwalt Christoph Rüedi hatte den Polizeieinsatz von Malters untersucht und Anklage erhoben. Er hatte am Freitag verkündet, dass er den Fall nicht weiterziehe. Zu diesem Schluss kam er nach eingehender Analyse des begründeten Urteils. Die Erwägungen des Gerichts erschienen Rüedi plausibel.

Im März 2016 hatte sich eine 65-jährige Frau während eines Polizeieinsatzes 17 Stunden in der Wohnung ihres Sohnes verschanzt und sich mit Waffengewalt gegen die Aushebung einer Hanfanlage ihres Sohnes gewehrt. Schliesslich stürmte die Polizei die Wohnung. Sie fand die Frau leblos im Badezimmer vor. Sie hatte sich selbst erschossen.

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