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Zentralschweiz Sozialdirektoren fordern mehr Zeit für neues Sorgerecht

Das neue Sorgerecht soll erst auf Anfang 2015 in Kraft treten und nicht schon im nächsten Jahr. Das fordert die Zentralschweizer Gesundheits- und Sozialdirektorenkonferenz. Sie begründet die Forderung damit, dass die zuständigen Behörden überlastet seien.

Die neuen Kinder- und Erwachsenenschutzbehörden, die Anfang 2013 ihre Arbeit aufgenommen hätten, seien im Moment und auf absehbare Zeit überlastet, teilten die Zentralschweizer Sozialdirektoren am Montag mit. Schnelle Abhilfe sei aber nicht in Sicht.

Grosse Zahl von Gesuchen erwartet

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Gründe für Aufschiebung des neuen Sorgerechts (11.11.2013)
03:05 min
abspielen. Laufzeit 3 Minuten 5 Sekunden.

Eine frühzeitige Inkraftsetzung des revidierten Sorgerechts ist unter den gegebenen Umständen nach Einschätzung der Regierungsräte nicht machbar. Es sei mit einer grossen Zahl von Gesuchen für das gemeinsame Sorgerecht zu rechnen. In der aktuellen Situation könnte dies zu einem Vollzugsnotstand führen.

Sie fordern den Bundesrat deshalb auf, das revidierte Sorgerecht frühestens 2015 in Kraft zu setzen.

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