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Zentralschweiz Staatsanwaltschaft akzeptiert schärferes Urteil gegen Polizisten

Kein Weiterzug ans Bundesgericht: Die Oberstaatsanwaltschaft akzeptiert den Schuldspruch gegen einen Schwyzer Polizisten. Dieser hatte 2012 bei einer Kontrolle einen unbewaffneten Einbrecher erschossen. Der Polizist behält seinen Job.

Das Kantonsgericht sprach im Januar 2015 den 38-jährigen Kantonspolizisten, wie schon im April 2014 das Strafgericht, der fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Körperverletzung schuldig. Es erhöhte aber die bedingte Freiheitsstrafe von 15 auf 24 Monate.

Ob der beschuldigte Polizist die Verurteilung akzeptiert, sei noch offen, sagte dessen Anwalt auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda. Er müsse erst die Begründung analysieren. Ein Entscheid solle nach Ostern fallen. Vor Gericht hatte der Polizist einen Freispruch verlangt.

Die Schwyzer Polizei will den beschuldigen Polizisten auch nach einer allfälligen rechtskräftigen Verurteilung weiterbeschäftigen. Dies sagte ein Sprecher der Schwyzer Kantonspolizei am Mittwoch auf Anfrage der Nachrichtenagentur.

Polizist arbeitet seit der Tat im Innendienst

Das Polizeikommando gehe nach derzeitigem Stand der Sachlage davon aus, dass das Arbeitsverhältnis weiterbestehen könne, sagte der Sprecher. Gemäss den Urteilen der beiden Schwyzer Gerichte sei der Polizist nicht wegen vorsätzlicher sondern wegen fahrlässiger Delikte verurteilt worden.

Der Polizist arbeitet seit der Tat im Innendienst. Ob er dort bleibt oder wieder an der Front arbeiten darf, müsse die interne Aufarbeitung des Vorfalls durch das Sicherheitsdepartement zeigen, sagte der Polizeisprecher. Diese sei noch nicht abgeschlossen. Die Abklärungen sollen auch klären, ob etwa bei der Ausbildung Änderungen vorgenommen werden müssten.

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