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Urner Landrat Hebammen erhalten wieder Pikett-Entschädigung

Hebammen müssen rund um die Uhr abrufbar sein und erhalten dafür ein Wartegeld von 400 Franken.

Freipraktizierende Hebammen im Kanton Uri werden für ihren Bereitschaftsdienst wieder entschädigt. Der Landrat hat am Mittwoch einstimmig eine Verordnung gutgeheissen, die Pauschalen von 400 Franken pro Hausgeburt vorsieht. Bei einer ambulanten Wochenbettbetreuung beträgt die Pauschale 200 Franken.

Rund um die Uhr erreichbar sein

Hebammen müssen für Schwangere ab der 37. Schwangerschaftswoche rund um die Uhr abrufbar und während der Wochenbettpflege insbesondere in den ersten Tagen in erhöhtem Umfang einsatzbereit sein. Seit Inkrafttreten des revidierten Gesundheitsgesetzes 2008 erhalten freipraktizierende Hebammen aber keine Bereitschaftsentschädigung mehr.

2016 hatte der Landrat eine Motion überwiesen, deren Inhalt es war, die Situation der freipraktizierenden Hebammen in Uri zu verbessern. In ihrem Antrag führte die Regierung aus, die Hebammen seien ein wichtiger Bestandteil der medizinischen Grundversorgung. Ohne das Wartegeld bestehe die Gefahr, dass die ambulante Wochenbettbetreuung durch Hebammen längerfristig in Uri nicht mehr angeboten werde.

Die neue Regelung kostet den Kanton jährlich rund 68'000 Franken.

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