Der frühere Zuger FDP-Stadtrat Ivo Romer muss ins Gefängnis: Der 54-Jährige ist am Mittwoch auch in zweiter Instanz wegen Veruntreuung verurteilt worden. Das Zuger Obergericht hat eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und sieben Monaten verhängt und ist damit ganz leicht über das Strafmass der Vorinstanz hinausgegangen.
«Aus reiner Habgier» und «purem Geltungsdrang»
Das Zuger Obergericht kam zum Schluss, dass sich Romer der mehrfachen Veruntreuung, der ungetreuen Geschäftsbesorgung, der Urkundenfälschung und der Geldwäscherei schuldig gemacht habe.
Romer wurde vorgeworfen, dass er als Vermögensverwalter einer gut betuchten Witwe Millionen für sich abgezweigt habe: Von 2006 bis 2012 soll sich der frühere Stadtpolitiker aus «reiner Habgier» und «purem Geltungsdrang» aus den Konten seiner Mandantin und deren Familienstiftung bedient haben, hatten die Staatsanwältinnen im vergangenen Dezember vor Obergericht ausgeführt.
Minutiöse Abklärungen hätten gezeigt, dass das Geld auf die Konten von Romer und dessen Unternehmen geflossen sei. Und verbucht worden sei dieses teilweise als Honorar-Einnahmen von nicht bestehenden Kunden.
Vermögen einer reichen Witwe aufgebraucht
Dass das Vermögen der Witwe, die 2011 im Alter von 96 Jahren verstarb, von anfänglich sechs Millionen Franken am Ende auf knapp 16'000 Franken geschmolzen sei, habe sie gewollt, hatte hingegen Romers Anwalt in seinem Plädoyer im Prozess im Dezember 2017 festgehalten.
Auch der Beschuldigte selbst hatte jegliche Schuld von sich gewiesen - die Vorwürfe seien ungerecht, die Fakten sprächen eine andere Sprache, hatte Romer in seinem Schlusswort erklärt.
Das Urteil des Obergerichts von heute ist noch nicht rechtskräftig. Es kann nach Vorliegen des schriftlichen Urteils ans Bundesgericht weitergezogen werden.