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Zentralschweiz Verdeckte Ermittlung im Kanton Luzern soll wieder erlaubt werden

Im Kanton Luzern sollen verdeckte Ermittlungen und Fahndungen wieder erlaubt sein. Damit sollen Straftaten verhindert werden. Polizisten sollen sich unter falschem Namen in Internet-Chatrooms einloggen können. Diese Gesetzesänderung schlägt die Luzerner Regierung dem Kantonsrat vor.

Der Regierungsrat will verdeckte Operationen wieder erlauben. Er will eine Gesetzeslücke schliessen. Seit 2011 die schweizerische Strafprozessordnung in Kraft getreten ist, ist die rechtliche Grundlage für präventive Ermittlungen nicht mehr genügend.

Die Kantone können die Grundlage aber schaffen. Mit der Vorlage nimmt die Regierung zudem ein Anliegen aus dem Parlament auf.

Audio
Luzerner Regierung will Gesetzeslücke schliessen (Peter Portmann, 22.01.2013)
02:01 min
abspielen. Laufzeit 2 Minuten 1 Sekunde.

Mit den neuen Bestimmungen sollen Polizisten mit falschen Papieren Kontakte zu Kriminellen knüpfen dürfen. Hiefür ist aber die Erlaubnis des Zwangsmassnahmengerichts nötig.

Die Regierung will aber auch verdeckte Fahndungen ohne Richterbeschluss möglich machen, beispielsweise das Einloggen unter falschem Namen in Chatrooms.

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