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Hochwasser Nidwalden Volle Deckung bei Schaden durch Hochwasser

Wird in Nidwalden Kulturland geflutet um Dritte zu schützen, erhalten die Grundeigentümer neu die vollen Flurschäden vergütet. Der Landrat hat dazu einen Vorstoss gutgeheissen.

Der Hilfsfonds wird durch die Grundeigentümer finanziert und unterstützt diese bei Elementarschäden an Kulturboden und Wald, die nicht versichert werden können. Armin Odermatt (SVP) verlangte in seiner Motion, dass Schäden in Hochwasserentlastungsgebieten neu zu 100 Prozent vergütet werden. Das weil die Betroffenen ohne eigene Verantwortung geschädigt würden um Dritte zu schützen.

Vergebens wehrte sich Regierungsrätin Karin Kayser gegen die Überweisung der Motion. Die betroffenen Grundeigentümer hätten nicht nur Nachteile, sondern auch Vorteile durch die realisierten Schutzbauten. Dem widersprach der Sprecher der Kommission: Die Grundeigentümer profitierten nicht vom Hochwasserschutz. Sie würden geradezu enteignet, denn in den Überflutungsgebieten könne nicht mehr gebaut werden.

Schliesslich wurde die Motion mit 44 zu 12 Stimmen gutgeheissen.

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