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Zentralschweiz Zweitwohnungen: Im Zweifel gibts eine Einsprache

In der Zentralschweiz hat die Landschaftsschutz-Organisation Helvetia Nostra bisher 43 Einsprachen gegen Zweitwohnungen eingereicht. Dabei trifft es manchmal auch Bauprojekte, bei denen es sich nicht um Zweitwohnungen handelt. Quelle sind laut Helvetia Nostra häufig misstrauische Nachbarn.

Ein Luzerner Ehepaar, das in Weggis ein Einfamilienhaus bauen will, sieht sich mit einer Einsprache der Landschaftsschutzorganisation Helvetia Nostra konfrontiert. Ihr Wohnhaus sei eine Zweitwohnung, so die Begründung in der Einsprache. Tatsächlich will das Paar die Wohnung aber als eigenes Heim nutzen.

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Zweitwohnungen im Fokus (Miriam Eisner, 18.12.2012)
04:49 min
abspielen. Laufzeit 4 Minuten 49 Sekunden.

Dass Bauprojekte fälschlicherweise als Zweitwohnungen beanstandet würden, sei möglich, so Helvetia-Nostra-Sprecherin Vera Weber. Informiert würde die Organisation häufig von skeptischen Nachbarn.

Deshalb ist es manchmal zufällig, welche Bauprojekte in welchen Gemeinden ins Visier der Landschaftsschützer geraten. In Vitznau seien Einsprachen gegen alle Bauprojekte eingegangen, erklärt der zuständige Gemeinderat Alex Waldis - Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser und ein Gestaltungsplan. Dies obwohl es sich um Erstwohnungen handle.

Andernorts liegt Helvetia Nostra aber richtig: In Morschach kamen sechs Einsprachen auf den Tisch der Gemeinde. Sie betreffen alle geplante Ferienwohnungen auf dem Stoos.

Anders dagegen zum Beispiel in Flühli-Sörenberg: Dort hat die Gemeinde ohne Widerstand der Landschaftsschützer mehrere Ferienhäuser und -wohnungen bewilligt.

Seit der Annahme der Zweitwohnungsinitiative des Landschaftsschützers Franz Weber dürfen Gemeinden keine neuen Ferienwohungen mehr bewilligen, wenn ihr Anteil über 20 Prozent liegt.

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