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Zürich Schaffhausen Bauen auf der grünen Wiese soll praktisch unmöglich werden

Der Kanton Schaffhausen passt sein Baugesetz per 2016 an. Weil der Kanton bereits jetzt tendenziell zu viele Bauzonen habe, sollen kaum mehr weitere Grünflächen überbaut werden dürfen. Anstatt der Gemeinden legt darum der Kanton in Zukunft die Bauzonen fest.

Der Kanton Schaffhausen setzt auf Verdichtung. Statt immer noch mehr Grünfläche zu überbauen, sieht das überarbeitete Baugesetz vor, bestehende Liegenschaften besser zu nutzen. Baudirektor Reto Dubach sagt im «Regionaljournal Zürich Schaffhausen», profitieren würden diejenigen, die bereits Liegenschaften besitzen: «Mit dieser Baugesetzrevision erlauben wir zum Teil eine bessere Ausnützung. Ein Dachgeschoss kann man zum Beispiel ausbauen.»

Im vorliegenden neuen Baugesetz erhält der Kanton Schaffhausen die Möglichkeit zu bestimmen, wo die einzelnen Gemeinden bauen dürfen. Bisher konnten die Gemeinden ihre Bauzonen selbst festlegen.

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Das neue Schaffhauser Baugesetz (14.5.2014)
02:27 min
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Reto Dubach rechnet damit, dass es vereinzelt Rückzonungen geben wird. Schaffhausen gehört zu den wenigen Kantonen, der gemessen an der zu erwartenden Entwicklung über zu viel Bauland verfügt: «Das muss auf ein vernünftiges Mass reduziert werden.»

Neueinzonungen sollen mit dem neuen Baugesetz nur noch dann möglich sein, wenn gleichzeitig anderswo eine doppelt so grosse Fläche ausgezont wird. Die zu

grossen Bauzonen in Schaffhausen sind laut Dubach einerseits Folge einer zu optimistischen Wachstumsentwicklung in der 80er Jahren. Andererseits habe man es aus Angst vor Entschädigungszahlungen versäumt, rechtzeitig Auszonungen vorzunehmen.

30 Prozent Mehrwertabgabe

Helfen soll nun eine Mehrwertabgabe. Der Mehrwert, der durch die Einzonung eines Stücks Land entsteht, will der Kanton Schaffhausen zu 30 Prozent abschöpfen. Dieses Geld soll dann dafür verwendet werden, um Grundstückbesitzer zu entschädigen, deren Land ab- oder ausgezont wird.

Ausserdem sieht das neue Gesetz eine Überbauungspflicht vor, um die Verfügbarkeit von Bauland zu fördern. Bei neuen Einzonungen muss innerhalb von fünf Jahren nach der realisierten Erschliessung gebaut werden.

Bei bestehenden Bauzonen kann der Gemeinderat den Grundeigentümern eine Frist von fünf bis zehn Jahren für die Überbauung setzen, wenn diese im öffentlichen Interesse liegt. Wird die Frist nicht eingehalten, steht den Gemeinden ein gesetzliches Kaufrecht zum Verkehrswert zu.

Die Anpassung des Baugesetzes wurde nötig, um die neuen Vorschriften des Bundes zu erfüllen. Der Vorschlag der Regierung geht nun in die Vernehmlassung, im Herbst 2015 sollen die Schaffhauserinnen und Schaffhauser voraussichtlich darüber abstimmen können.

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