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Bauen in Zürich Stolpersteine für die BZO

Gegen die neue Bau- und Zonenordnung sind zwar nur 32 Rekurse eingegangen, doch ein gewichtiger kommt vom Heimatschutz.

Der Zürcher Stadtrat klopft sich auf die Schulter: Die revidierte Bau- und Zonenordnung (BZO) stosse auf breite Akzeptanz, schreibt er in der Mitteilung. Bei der Revision in den 90er Jahren seien noch mehrere Hundert Rekurse eingegangen. Noch 32 waren es bei der aktuellen Revision. Vor allem der Rekurs des Heimatschutzes könnte jedoch zu Verzögerungen führen.

Worum geht es? Die BZO legt fest, wer wo was und wie bauen darf in der Stadt Zürich. Sie ist für Grundstück- und Liegenschaftenbesitzer verbindlich. Das Stadtparlament hat die BZO im Juni 2016 genehmigt. Der kantonale Baudirektor hat sie im August 2017 ebenfalls zum grössten Teil abgesegnet.

Was wird jetzt noch kritisiert? Im Detail ist der Rekurs des Zürcher Heimatschutzes bekannt. Dieser befürchtet, dass die BZO das Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder (ISOS) zu wenig berücksichtigt.

Das sagt der Zürcher Stadtrat: Generell sei mit Augenmass und Sorgfalt vorgegangen worden, sagt Matthias Wyssmann vom Stadtzürcher Hochbaudepartement. Punkto Schutz des Ortsbildes ist der Stadtrat der Ansicht, die BZO genüge den Anforderungen längstens. «Die Kernzone wurde ausgeweitet und wir haben ein sehr sorgfältig geführtes Inventar.»

Wie geht es jetzt weiter: Das Hochbaudepartement nimmt zu den einzelnen Rekursen innert 30 Tagen Stellung. Anschliessend werden Rekurse und Stellungnahmen vom Baurekursgericht beurteilt. Gegen diese Entscheide sind weitere Rekurse möglich bis vor Bundesgericht.

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