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Cannabis für Schmerzpatienten
Aus Schweiz aktuell vom 24.11.2016.
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Zürich Schaffhausen Dank einer «Green Card» zum legalen Cannabiskonsum

In der Stadt Zürich sollen Schmerzpatienten und andere, die aus medizinischen Gründen Cannabis konsumieren, einfacher zu ihrer Medizin kommen. Das Stadtparlament hat einen entsprechenden Vorstoss klar unterstützt. Im Zentrum steht die Abgabe eines Ausweises, der zum legalen Bezug berechtigt.

Wer in der Schweiz ganz legal Cannabis als Heilmittel beziehen möchte, benötigt eine Ausnahmebewilligung des Bundesamts für Gesundheit (BAG) und zahlt erst noch das Zehnfache im Vergleich zum illegalen Bezug. «Das kann doch nicht sein!», dachte sich der Zürcher Gemeinderat Matthias Probst (Grüne) und forderte den Zürcher Stadtrat in einem Vorstoss auf, einfachere Wege zu finden.

Das Postulat ist am Mittwochabend von SP, Grünen, AL, GLP und CVP unterstützt und mit 80 Ja- zu 36 Nein-Stimmen überwiesen worden.

Einfacherer Zugang zu Cannabisprodukten dank Ausweis

Konkret schlagen die Grünen ein neues Abgabesystem von Cannabis an Personen vor, die an einer Krankheit leiden, bei welcher der Cannabiskonsum eine heilende oder palliative Wirkung hat. Ein Ausweis, eine sogenannte «Green Card», soll diesen Personen bescheinigen, dass sie aus medizinischen Gründen Cannabis beziehen und konsumieren dürfen. Die Stadt Zürich soll ein entsprechendes Programm beim BAG beantragen und durchführen.

Gegen das neue Abgabesystem wehrten sich SVP und FDP. Der Konsum von Cannabis sei aus medizinischen Gründen bereits heute möglich. Es gehe nur darum, etwas zu vereinfachen, was es schon gebe. Zudem sei bereits auf nationaler Ebene ein Vorstoss der GLP zum gleichen Thema hängig.

Stadt nicht der «limitierende Faktor»

Die zuständige Stadträtin Claudia Nielsen (SP) dämpfte denn auch die Hoffnungen der Ratsmehrheit auf eine schnelle Lösung in Zürich. Sie werde zwar gerne jede Möglichkeit prüfen, um das aktuelle, «wahnwitzig bürokratische» Verfahren, welches das Gesundheitssystem unnötig verteuere, zu vereinfachen. Doch in diesem Fall sei eben nicht die Stadt der «limitierende Faktor».

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