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Zürich Schaffhausen Doppelt so viel Lohn für Spitalratspräsident

Der Spitalratspräsident des Zürcher Universitätsspitals hat heute mehr zu tun als früher. Darum wird Martin Waser in Zukunft besser entschädigt. Er verdient neu 120'000 statt 60'000 Franken pro Jahr. Eine angemessene Lohnerhöhung, findet der Regierungsrat.

Der Zürcher alt Stadtrat Martin Waser darf sich freuen: Für seine neue Tätigkeit als Präsident des Spitalrats erhält er künftig 120'000 statt 60'000 Franken. Ursprünglich war dieser Posten am Zürcher Universitätsspital als 30 Prozent-Stelle gedacht. «Zehn Jahre später müssen wir sagen, es sind eher 60 bis 80 Prozent», erklärt Daniel Winter, Sprecher der kantonalen Gesundheitsdirektion.

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100 Prozent mehr Lohn für Martin Waser (20.9.2016)
01:56 min
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Zwei Gründe führt die Gesundheitsdirektion für ihren Schritt ins Feld. Zum einen ist mit dem neuen Spitalgesetz seit dem Jahr 2012 die Konkurrenz unter den Spitälern gewachsen. Der Spitalratspräsident sei in diesem Wettbewerb viel mehr gefordert, so Daniel Winter.

Zum anderen plant das Universitätsspital ein wichtiges, aber auch umstrittenes Bauprojekt im Hochschulquartier. Für eine erfolgreiche Aufgleisung und Umsetzung des Vorhabens brauche es «politisches Lobbying und eingehende Öffentlichkeitsarbeit», hält der Regierungsrat in einem kürzlich publizierten Beschluss fest, über den die «NZZ» am Dienstag berichtete.

Vergleich mit anderen Kantonen

Als weiteren Grund für die Verdoppelung des Lohns nennt der Regierungsrat auch die Bezahlung in anderen Kantonen. Das Präsidium des Verwaltungsrates des Inselspitals Bern wird laut Regierungsrat mit 132'000 Franken entgolten. Der Verwaltungsratspräsident des Universitätsspitals Basel erhält eine jährliche Entschädigung in der Höhe von 120'000 Franken.

Darum sei dieser Betrag auch für den Zürcher Spitalratspräsidenten eine angemessene Entschädigung, findet die Zürcher Regierung. So sieht das auch Martin Waser selber. Gleichzeitig betont er gegenüber dem «Regionaljournal Zürich Schaffhausen», dass die Lohnerhöhung nicht auf seinen Wunsch hin erfolgt sei. Diesen Entscheid habe allein der Regierungsrat gefällt.

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