Zum Inhalt springen

Header

Inhalt

Zürich Schaffhausen Ein Autoverbot für Sozialhilfebezüger ist juristisch umstritten

Am Montag hat das Zürcher Kantonsparlament beschlossen, Sozialhilfebezügern künftig das Auto zu verbieten. Doch vor Gericht dürfte es das geplante Gesetz schwer haben. Denn ein Auto zu besitzen ist ein persönliches Freiheitsrecht - und diese garantiert die Bundesverfassung.

Dass die Änderung des Sozialhilfegesetzes vor dem Zürcher Verfassungsgericht kaum Bestand hätte, sagte Justizdirektor Mario Fehr bereits in der Kantonsratsdebatte; mit einer parlamentarischen Initiative wollen SVP und FDP Sozialhilfebezügern, die ein Auto besitzen, die Beiträge massiv kürzen, was faktisch einem Auto-Verbot gleichkommt.

Pierre Heusser, Vertrauensanwalt der unabhängigen Fachstelle für Sozialhilfe-Recht, bestätigt den juristischen Vorbehalt. Der Besitz eines Autos sei ein im Bundesgesetz und in der Bundesverfassung verankertes Freiheitsrecht.

Kein «überwiegendes öffentliches Interesse»

Audio
Ist Auto-Verbot rechtlich durchsetzbar? (28.10.2014)
01:49 min
abspielen. Laufzeit 1 Minute 49 Sekunden.

Wolle man einer Personengruppe den Besitz oder die Benutzung eines Autos verbieten, brauche es dazu sachliche Gründe und vor allem auch ein «überwiegendes öffentliches Interesse». Im Falle von alkoholsüchtigen oder hochbetagten Autofahrern, die andere Verkehrsteilnehmer gefährdeten, sei dies durchaus gegeben, bei Sozialhilfebezügern aber kaum, sagt Heusser. Sollte der Kantonsrat dem Ansinnen in einigen Wochen endgültig zustimmen, kann sich Pierre Heusser vorstellen, falls nötig einen entsprechenden Pilotprozess zu führen.

Jederzeit top informiert!
Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden.
Schliessen

Jederzeit top informiert!

Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden. Mehr

Push-Benachrichtigungen sind kurze Hinweise auf Ihrem Bildschirm mit den wichtigsten Nachrichten - unabhängig davon, ob srf.ch gerade geöffnet ist oder nicht. Klicken Sie auf einen der Hinweise, so gelangen Sie zum entsprechenden Artikel. Sie können diese Mitteilungen jederzeit wieder deaktivieren. Weniger

Sie haben diesen Hinweis zur Aktivierung von Browser-Push-Mitteilungen bereits mehrfach ausgeblendet. Wollen Sie diesen Hinweis permanent ausblenden oder in einigen Wochen nochmals daran erinnert werden?

Meistgelesene Artikel