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Der Weg zum Roten Pass Einheitliche Zürcher Regeln bei Einbürgerungen

Der Weg zum Schweizer Pass: Je nach Gemeinde ist dieser im Kanton Zürich leichter oder beschwerlicher. Damit soll Schluss sein. Der Zürcher Regierungsrat will einheitliche Regeln für alle Zürcher Gemeinden.

In allen Zürcher Gemeinden sollen künftig einheitliche Voraussetzungen für eine Einbürgerung gelten. Der Regierungsrat hat die kantonale Bürgerrechtsverordnung angepasst und eine Vernehmlassung dazu eröffnet.

Je nach Wohnort müssen Personen, die sich in eine Zürcher Gemeinde einbürgern lassen möchten, unterschiedliche Anforderungen erfüllen, wie der Regierungsrat am Donnerstag mitteilte. Die Kantonsverfassung verlangt aber einheitliche Einbürgerungsvoraussetzungen.

Kantonales Recht – zusammen mit dem Bundesrecht – soll deshalb künftig die Voraussetzungen abschliessend regeln. Neu soll im Kanton Zürich für alle Einbürgerungswilligen eine Aufenthaltsdauer von zwei Jahren in ihrer Wohngemeinde gelten. Rund 70 Prozent der Zürcher Gemeinden kennen bereits heute die zweijährige Aufenthaltsdauer.

Einbürgerungsregeln werden nationalen Regeln angepasst

Auslöser der kantonalen Revision sind die neuen Einbürgerungsregeln, die ab 2018 für das Schweizer Bürgerrecht gelten. Neu wird vom Bund unter anderem vorausgesetzt, dass eine Niederlassungsbewilligung C vorliegt. Bisher war eine Einbürgerung auch für Personen mit Ausweis B oder F möglich.

Durch die neue Vorgaben des Bundes werde der Spielraum für ergänzendes kantonales Recht stark eingeschränkt, teilte der Regierungsrat weiter mit.

In einem ersten Schritt soll die kantonale Bürgerrechtsverordnung total revidiert sowie in einem zweiten Schritt ein neues kantonales Bürgerrechtsgesetz erlassen werden. Der Regierungsrat hat eine Vernehmlassung gestartet, die bis Ende März 2017 dauert.

Gemeinde Oberglatt müsste seine Regeln anpassen

Die Gemeinde Oberglatt hat erst in diesem Jahr seine Einbürgerungspraxis verschärft. Nebst den zehn Jahren, die ein Ausländer in der Schweiz leben muss um eingebürgert zu werden, schreibt die Gemeinde vor, dass jemand fünf Jahre davon in Oberglatt gelebt haben muss.

Mit dem neuen Gesetz würde diese Frist aber im ganzen Kanton auf zwei Jahre festgelegt. «Das ist nicht in unserem Sinn. Ich stelle immer wieder fest, dass es vielen einfach um den Pass geht und nicht um die Integration in die Gemeinde», sagt Werner Stähli, Gemeindepräsident von Oberglatt. Auch er begrüsst, dass die Einbürgerungspraxis in allen Gemeiden des Kantons Zürich harmonisiert wird. Allerdings wünscht er sich eine längere Aufenthaltsdauer in der Wohngemeinde als Voraussetzung – in allen Gemeinden.

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