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Zürich Schaffhausen Einigung im Lohnstreit auf der Zürcher Zara-Baustelle

Die Gewerkschaft Unia und die Zara-Schwester Goa Invest haben ihren Streit um die Löhne auf der Baustelle an der Bahnhofstrasse beigelegt. Die Arbeiter erhalten Lohnnachzahlungen, die Arbeiten wurden wieder aufgenommen. Zur Garantie für die Nachzahlungen wurde extra ein Konto eingerichtet.

Über zwei Wochen lang streikten die Arbeiter auf der Zara-Baustelle an der Zürcher Bahnhofstrasse. Die Gewerkschaft Unia hatte der Zara-Schwester Goa Invest S.A. Lohndumping vorgeworfen: Dokumente und Gespräche mit den spanischen Arbeitern hätten gezeigt, dass die Bauarbeiter bis zu 60 Stunden pro Woche gearbeitet hätten bei Löhnen zwischen 900 und 2000 Euro pro Monat.

In der Nacht auf Dienstag habe man nun eine Lösung gefunden, teilte die Unia am Dienstag mit. In einer schriftlichen Vereinbarung einigten sich die Unia und die Goa Invest auf folgende Punkte: Die Bauarbeiter erhalten Lohnnachzahlungen. Ein Sperrkonto über 450'000 Franken garantiert diese Zahlungen. Die Baustelle wird weiter kontrolliert. Die Arbeiten werden am Dienstag aufgenommen und das Bauunternehmen bezahlt 150'000 Franken an ein Hilfswerk.

Mit einer Volksinitiative «den Stall ausmisten»

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Unia prüft Initiative gegen Lohndumping (12.3.2014)
02:00 min
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Doch die Lösung im Streit um die Zara-Baustelle genügt der Gewerkschaft nicht. Sie nimmt den Fall zum Anlass, eine kantonale Volksinitiative zu lancieren. Denn der Konflikt an der Bahnhofstrasse habe gezeigt: Sobald auf einer Baustelle nicht mehr gearbeitet werden könne, kämen Verhandlungen in Gang. «Deshalb wollen wir, dass die Behörden eine Baustelle still legen können, wenn ein dringender Verdacht auf Lohndumping besteht», erklärt Lorenz Keller im «Regionaljournal Zürich Schaffhausen». Dass man den langen Weg der Volksinitiative einschlagen müsse, sei bedauerlich, aber notwendig.

Beim kantonalen Amt für Wirtschaft und Arbeit AWA will man zu den Ideen der Unia nicht Stellung nehmen, das sei Sache der politischen Diskussion, heisst es auf Anfrage des «Regionaljournals Zürich Schaffhausen». Die Regelungen, die das AWA vollziehe, seien vom Bund vorgegeben. Für den Fall, dass der Kanton Zürich eigene Bestimmungen zum Umgang mit Lohndumping erlassen will, legt die AWA-Sprecherin Iren Tschopp den Finger auf einen heiklen Punkt: So eine Regelung müsse auch beinhalten, wer für den Schaden aufkomme, wenn sich ein Verdacht nicht erhärte, hält sie fest.

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