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Zürich Schaffhausen Fall Bonstetten: Der Vater will ein Autist sein

Der Mann, der 2010 seinen knapp 5-jährigen Sohn umgebracht hat, musste sich am Dienstag vor dem Zürcher Obergericht verantworten. Dieses muss entscheiden, ob der Mann verwahrt werden soll. Der Angeklagte wehrt sich dagegen und machte beim Berufungsprozess eine autistische Störung geltend.

Der heute 65-jährige Mann will am Asperger-Syndrom leiden - einer autistischen Störung. Er hat deshalb im Hinblick auf den Berufungsprozess vor dem Zürcher Obergericht ein neues Gutachten eingereicht. Dieses bescheinigt ihm zwar kein Asperger Syndrom, das Privatgutachten kommt jedoch zum Schluss, der Mann weise verschiedene Auffälligkeiten auf, welche für autistische Strukturen sprächen und empfiehlt genauere Abklärungen. Für autistische Störungen werden Therapien angeboten. Der Beschuldigte erklärte sich vor Gericht ausdrücklich bereit, eine solche zu absolvieren.

Zentraler Punkt: Ist der Mann therapierbar oder nicht?

Damit widerlegt der Beschuldigte einen zentralen Punkt der Staatsanwaltschaft: Dass er untherapierbar sei und auch gar keine Therapie-Bereitschaft zeige. Ist der Mann aber therapierbar, kann er nicht verwahrt werden, wie dies der Staatsanwalt möchte. Die Richter bezweifelten, dass das neue Gutachten noch neue, relevante Fakten liefert. Weil es bei dem Fall aber darum gehe, dass der Mann verwahrt werden könnte, müssten alle Aspekte sehr sorgfältig abgeklärt werden.

Audio
Berufungsprozess Fall Bonstetten (24.3.2015)
05:24 min
abspielen. Laufzeit 5 Minuten 24 Sekunden.

Im Auftrag des Gerichts werden die amtlichen Gutachter nun das umfangreiche, neue Gutachten unter die Lupe nehmen. Sie hatten beim Beschuldigten keine Anzeichen von Autismus gefunden. Bis das Urteil vorliegt, dürfte es nun noch einige Zeit dauern.

Tragödie im Hotelzimmer

Der Fall hatte im Frühling 2010 die ganze Schweiz schockiert: Ein heute 65-jähriger Mann aus Bonstetten hatte in einem Hotel in Winterthur seinen fast 5-jährigen Sohn getötet. Kurz darauf wurde bekannt, dass der Vater bereits 1990 einen älteren Sohn aus einer früheren Ehe hatte umbringen wollen. Der Tötungsversuch misslang allerdings, der Sohn ist aber seither behindert.

Im August 2013 wurde der Vater vom Bezirksgericht Winterthur wegen Mordes zu 18 Jahren Gefängnis verurteilt. Sowohl der Staatsanwalt als auch der Verteidiger hatten das Urteil angefochten. Der Staatsanwalt forderte am Berufungsprozess vor dem Zürcher Obergericht eine lebenslängliche Strafe und eine Verwahrung. Der Verteidiger plädierte auf eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren wegen vorsätzlicher Tötung.

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