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Urteil des Bundesgerichts Fall Erb: Der Pleitier muss ins Gefängnis

Die gesundheitlichen Probleme reichen nicht aus, um Rolf Erb die Haft zu ersparen, sagt das Bundesgericht.

Worum geht es? Rolf Erb war der letzte Chef der Winterthurer Erb-Gruppe. Er ist verantwortlich für die grösste Firmenpleite in der Schweizer Geschichte und wurde 2015 vom Bundesgericht in letzter Instanz wegen Betrug und Gläubigerschädigung zu sieben Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Gegen den Haftantritt 2016 wehrte sich der Pleitier mit einer Beschwerde.

Die Argumente von Erb: Der Verurteilte begründete seine Beschwerde mit seinem schlechten Gesundheitszustand. Er habe zweimal einen Schlaganfall erlitten und sei schwer depressiv. Ein ärztliches Gutachten, das Erb vorlegte, spricht von einer akuten Suizidalität: Es bestehe die Gefahr, dass sich Erb in der Haft das Leben nehme.

Der Entscheid des Bundesgerichts: Das höchste Gericht weist die Beschwerde von Erb ab. Man müsse abwägen zwischen dem öffentlichen Interesse am Strafvollzug und der Gesundheit eines Häftlings, das habe die Zürcher Justiz gemacht. Sie habe ein Gutachten machen lassen, dem man vertrauen könne. Zudem werde Erb bei Antritt der Haft psychologisch eng betreut, heisst es in der Urteilsbegründung. Damit muss Erb definitiv seine Strafe absitzen.

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