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Filmreifer Gefängnisausbruch Zürcher Obergericht bestätigt Strafe gegen Ausbrecher

Der Mann, der im Februar 2016 aus dem Gefängnis Limmattal getürmt ist, wurde wegen Anstiftung zum Entweichenlassen verurteilt.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Wegen seiner spektakulären Flucht aus dem Gefängnis Limmattal stand ein Mann erneut vor Gericht.
  • Erstinstanzlich hatte ihn das Bezirksgericht Dietikon zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt.
  • Der Vorwurf: Er habe eine Gefängnisaufseherin, mit der er mittlerweile verheiratet ist, dazu angestiftet, ihn freizulassen.
  • Er zog das Urteil weiter ans Obergericht, das am Freitag das Urteil bestätigt hat: Es bleibt bei einem halben Jahr Freiheitsstrafe zusätzlich.

Vor dem Zürcher Obergericht hat der Häftling gestanden, seine Aufseherin «einige Male» gefragt zu haben, ob sie ihm nicht die Zellentüre aufmachen könne. Druck habe er jedoch nicht ausgeübt: «Ich habe ja nichts, womit ich jemanden unter Druck setzen könnte.»

Weiter betonte der Mann, die Aufseherin sei volljährig und habe selber entscheiden können, was sie tun wolle und was nicht. Dass sie gemeinsam nach dem Ausbruch nach Italien flüchteten, hält er inzwischen für keine gute Idee mehr. «Die Flucht war eine Dummheit.»

Mit dem Urteil verlängert sich die Gefängnisstrafe des Mannes um ein halbes Jahr – zusätzlich zu den insgesamt fünfeinhalb Jahren, die er bereits wegen Vergewaltigung einer 15-Jährigen und eines früheren Delikts verbüssen muss. Der Verurteilte hofft, dass ihm ein Teil der Strafe wegen guter Führung erlassen wird und er im Jahr 2020 freikommt.

Urteil weitergezogen

Das Bezirksgericht Dietikon hatte dieses Urteil bereits im Mai gefällt. Weil der Mann das Strafmass nicht akzeptierte, wurde der Fall am Freitag vor dem Obergericht neu aufgerollt – nun bleibt es aber dabei, dass der Mann sechs Monate zusätzlich absitzen muss.

Die ehemalige Gefängnisaufseherin und Fluchthelferin ist mittlerweile seine Ehefrau und trägt seinen Namen. Sie verzichtete darauf, den Prozess am Obergericht mitzuverfolgen. Sie wurde bereits im Januar wegen Entweichenlassens mit einer bedingten Freiheitsstrafe von 15 Monaten bestraft. Dieses Urteil ist inzwischen rechtskräftig.

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