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Zürich Schaffhausen Flugplatz Dübendorf: Missstände, aber keine Straftaten

Schludrigkeit ist nicht strafbar: So könnte das Fazit der Bundesanwaltschaft zum Militärflugplatz Dübendorf zusammengefasst werden. Sie hat die Vermietungspraxis der Liegenschaftenverwaltung untersucht und keine strafbaren Handlungen gefunden. Die Strafuntersuchung wurde deshalb eingestellt.

Eingeleitet wurde die Strafuntersuchung auf Antrag der eidgenössischen Finanzkontrolle. Diese hatte die Liegenschaftenverwaltung des Flugplatzes Dübendorf unter die Lupe genommen und unter anderem undurchsichtige Mietverträge gefunden. Die Rede war von versteckten Subventionen für private Unternehmen wie zum Beispiel Bertrand Piccards «Solar Impulse».

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Strafuntersuchung eingestellt (14.1.2015)
01:38 min
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Die Bundesanwaltschaft kommt nun zum Schluss, dass am Flughafen zwar organisatorische Mängel bestanden: «Die Untersuchung und Ahndung derartigen Fehlverhaltens fällt jedoch nicht in den Zuständigkeitsbereich der Strafverfolgungsbehörden», heisst es in der Einstellungsverfügung, die dem «Regionaljournal Zürich Schaffhausen» vorliegt.

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