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Zürich Schaffhausen Fremde Asche in der Urne: Bestatter in Schaffhausen verurteilt

Kurz vor einer Beerdigung stellten drei Angestellte des Schaffhauser Bestattungsamts fest, dass die Kremation der verstorbenen Frau vergessen gegangen war. Um dies zu vertuschen, füllten sie die Urne kurzerhand mit sogenannter Restasche. Das war Urkundenfälschung, entschied nun das Kantonsgericht.

Der Fall mit der «falschen» Asche flog auf, weil einer der Beteiligten sein Gewissen erleichtern wollte. Er hatte seine Stelle gekündigt und erzählte beim Austrittsgespräch vom Vorfall. Für das Vergehen wurde er mit einer bedingten Geldstrafe und einer Busse in der Höhe von über eintausend Franken bestraft.

Stadt hat Mitarbeiter entlassen

Am Dienstagnachmittag hat das Schaffhauser Kantonsgericht nun auch seine damaligen Arbeitskollegen verurteilt. Sie standen vor Gericht, weil sie einen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft nicht akzeptieren wollten. Die Stadt Schaffhausen hatte die beiden nach Bekanntwerden des Vorfalls entlassen und wegen Urkundenfälschung angezeigt.

Am Prozess vor dem Kantonsgericht blieb vieles im Dunkeln. Die beiden Beschuldigten machten widersprüchliche Aussagen und belasteten sich gegenseitig. Sie bestritten zudem, überhaupt an der Vertuschungsaktion beteiligt gewesen zu sein. Sie hätten dem Geschehen nur am Rande zugeschaut, sagten sie vor Gericht.

Verteidigung fordert Freispruch

Die beiden Verteidiger übten denn auch Kritik an der Anklage. Was geschehen sei, sei zwar unethisch und eine Schlamperei, aber nicht strafbar. Denn bei einer Gravur auf einer Urne handle es sich nicht um eine Urkunde, argumentierten sie. Sie verlangten für ihre Mandanten einen Freispruch.

Die Staatsanwaltschaft forderte für beide Beschuldigten bedingte Geldstrafen und Bussen wegen Urkundenfälschung. Ihrer Ansicht nach fügte die Handlung den Hinterbliebenen zusätzliches Leid zu.

Gericht folgt der Anklage

Das Schaffhauser Kantonsgericht folgte in seinem Urteil der Anklage. Es verurteilte beide Männer zu bedingten Geldstrafen und einer Busse von je 800 respektive 1500 Franken. In seinem Urteil kritisierte das Gericht vor allem den Umstand, dass keiner der Beteiligten je in Erwägung gezogen habe, das Missgeschick mit der vergessenen Kremation zu melden, bevor die Beerdigung durchgeführt wurde.

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