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Richter sieht «erhebliche kriminelle Energie»
Aus Regionaljournal Zürich Schaffhausen vom 08.11.2019. Bild: SRF
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Geld abgezweigt für Fussball Ex-Finanzchef von Rimuss verurteilt

Der frühere Finanzchef der Getränkefirma Rimuss hat über Jahre hinweg rund zwei Millionen Franken bei seiner Firma abgezweigt und damit das Frauenteam des FC Neunkirch unterstützt. Am Freitag hat ihn das Gericht zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt.

Der zweifelhafte Aufstieg des FC Neunkirch

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Das Frauenteam des FC Neunkirch sorgte 2017 für eine Sensation: Der kleine Dorfverein besiegte den FC Zürich im Cup-Final, gewann anschliessend gar die Schweizer Meisterschaft. Doch bald kamen Zweifel auf: Wie konnte ein Dorfklub mit einem kleinen Budget derart professionell auftreten?

Etwa zeitgleich mit dem triumphalen Aufstieg wurde bekannt, dass es bei der Firma Rimuss zu einem Vermögensdelikt gekommen war. Der Sportchef des Teams geriet in Verdacht, Gelder veruntreut und damit die Mannschaft finanziert zu haben.

Arbeiten während Haft - oder doch absitzen?

Der Richter attestierte dem Mann eine «erhebliche kriminelle Energie». Die Konstruktionen seien teilweise raffiniert gewesen. Möglich sei das Ganze nur gewesen, weil er als Finanzchef absolutes Vertrauen genossen habe.

Der ex-Finanzchef, der heute bei einer Transportfirma arbeitet, wurde wegen mehrfacher ungetreuer Geschäftsbesorgung und mehrfacher Urkundenfälschung schuldig gesprochen.

Von den drei Jahren muss er sechs Monate im Gefängnis absitzen. Theoretisch könnte er dieses halbe Jahr auch in Halbgefangenschaft verbüssen. Dies ist bei Strafen von bis zu 12 Monaten möglich.

Dennoch sei dieses halbe Jahr ein Problem, sagte der Anwalt des ex-Finanzchefs. Denn sein heutiger Arbeitgeber drohe damit, ihn zu entlassen. Und ohne Arbeitsstelle ist eine Halbgefangenschaft nicht möglich. Der Verurteilte müsste die sechs Monate dann doch in einem Gefängnis absitzen. Der Verteidiger überlegt sich deshalb, den Fall ans Obergericht weiterziehen, um eine vollständig bedingte Strafe zu erwirken.

Putzfrau und Krankenkasse bezahlt

Vor Gericht hatte der Angeklagte zugegeben, das Geld veruntreut zu haben. Über sechs Jahre lang hat er es von einem Kontokorrent-Konto der Firma abgezweigt. Als Grund gab er die «Anerkennung der Medien und Sponsoren» an.

In der Rolle des Sportchefs bezahlte er damit die Löhne der Spielerinnen und beglich auch Wohnungsmieten und Krankenkassenprämien der Fussballerinnen. Auch die Kosten für seine Putzfrau hat er gemäss Anklageschrift übers Geschäft abgebucht. Es geht dabei um rund 25'000 Franken.

Rimuss-Patron hat ihm vergeben

Sein Fehlverhalten hatte der Angeklagte gegenüber seinem Arbeitgeber selbst gemeldet, um einer Revision zuvorzukommen. Rimuss erstattete daraufhin Anzeige.

Am Freitag nach der Urteilsverkündung zeigte sich der ehemalige Patron der Rimuss-Kellerei, Robert Rahm, versöhnlich. Zwar sei es schlimm, was sich der ehemalige Finanzchef geleistet habe. Andererseits sei dieser heute ein komplett anderer Mensch. Er arbeite und versuche, seine Schulden zurückzuzahlen. «Ich habe ihm vergeben», sagte Rahm.

Der geplatzte Traum des FC Neunkirch

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Der Abgang des Sportchefs beendete auch den Erfolg beim FC Neunkirch. Wenige Tage nach dem Gewinn des Meistertitels zog der Verein seine Frauen-Mannschaft aus der höchsten Liga zurück. Der Betrieb sei finanziell nicht mehr stemmbar, begründeten die Verantwortlichen den Entscheid. Im Frauenfussball blieb der FC Neunkirch mit einem Hobby-Team in der 2. Liga vertreten.

Vor dem Kantonsgericht Schaffhausen musste sich auch eine andere ehemalige Rimuss-Mitarbeiterin verantworten. Sie war laut Anklageschrift Spielerin im FC Neunkirch. Die 32-Jährige wurde der Gehilfenschaft und der mehrfachen Urkundenfälschung beschuldigt.

Das Gericht erkannte zwar «gewisse Verdachtsmomente», dass sie gewusst haben könnte, dass die Mittelbeschaffung für ihren Club nicht legal war. «Wäre sie aber tatsächlich Komplizin gewesen, wären wohl eindeutigere Beweise gefunden worden», so der Richter. Sie werde deshalb nach dem Grundsatz «im Zweifel für die Angeklagte» freigesprochen.

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