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Zürich Schaffhausen Gericht: Nachtruhe ist wichtiger als Gebimmel von Kuhglocken

Ohne Schlaf wegen Kuhglocken: In Wald (ZH) störten sich Anwohner wegen des Gebimmels in der Nacht. Jetzt stützt das Zürcher Verwaltungsgericht den Entscheid der vorherigen Instanzen.

Das Zürcher Verwaltungsgericht hat die Entscheide des Gemeinderates von Wald und des Baurekursgerichts gestützt: Kühe eines Bauern dürfen nachts keine Glocken tragen. Aufgrund der Lärmimmissionen sei es selbst bei geschlossenen Fenstern nicht mehr möglich, nachts Schlaf zu finden, heisst es im Urteil.

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Glocken-Streit im Zürcher Oberland
Aus Schweiz aktuell vom 21.08.2015.
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Anwohner hatten sich über den Lärm beschwert. Der Bauer aus Wald (ZH) macht wiederum geltend, er ziehe seinen Tieren die Glocken aus Sicherheitsgründen an, um entlaufene Rinder dank dem Glockengeläut schneller wieder zu finden.

Schon der Walder Gemeinderat hatte zuvor zugunsten der Anwohner entschieden: Er ordnete im November 2014 an, dass die Kühe von 22 bis 7 Uhr im Umkreis von 200 Metern zur Liegenschaft des in der Ruhe gestörten Ehepaares keine Glocken tragen dürfen. Auch das Baurekursgericht wies danach eine Beschwerde des Bauern ab.

Das Baurekursgericht gewichtete die Nachtruhe höher als die Interessen des Landwirts, «da mit Blick auf die örtlichen Gegebenheiten kaum mit entlaufenen Tieren zu rechnen ist und solche gegebenenfalls auch ohne Glocken gut auffindbar wären».

Aussergerichtliche Einigung scheiterte

Die Parteien setzten sich daraufhin zusammen. Die aussergerichtliche Einigung scheiterte jedoch im Herbst des vergangenen Jahres, woraufhin der Landwirt ans Zürcher Verwaltungsgericht gelangte.

In seiner Beschwerde beantragte er eine Lärmmessung, denn der Augenschein vor Ort, den das Baurekursgericht durchgeführt hat, sei nicht korrekt gewesen. Zudem sah er von einer ausführlichen schriftlichen Begründung seiner Eingabe ab und wollte lieber persönlich befragt werden.

Das Verwaltungsgericht hat nun die Entscheide des Baurekursgerichts und des Gemeinderats gestützt und die Beschwerde des Landwirts abgewiesen. Eine persönliche Befragung sei im Gesetz nicht vorgesehen und eine zusätzliche Lärmmessung nicht notwendig.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann ans Bundesgericht weitergezogen werden. Ein Ende des Streits scheint noch lange nicht in Sicht zu sein. Denn wie der «Zürcher Oberländer» berichtete, habe der Bauer Anfang Woche sogar noch mehr Tiere als vorher auf die Weide gelassen und diesen noch grössere Glocken umgehängt.

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