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Zürich Schaffhausen Gewinn machen dank Gemeindegeldern?

Private Pflegeheime sollen wieder Gewinn machen dürfen. Auch wenn sie einen Vertrag mit einer Zürcher Gemeinde haben. Der Zürcher Kantonsrat möchte das Verbot wieder aus dem Gesetz streichen.

Der Kanton Zürich regelt in einem komplizierten System, wer in welchem Pflegeheim untergebracht wird und wer für welche Leistung wie viel bezahlen muss. Vereinfacht gesagt haben die Gemeinden eigene Heime oder Verträge mit privaten Heimen. Diese Pflegheime sind verpflichtet, Patientinnen und Patienten aus den Vertragsgemeinden aufzunehmen. Im Gegenzug übernehmen die Gemeinden allfällige Kosten, die die Betroffenen nicht selbst bezahlen können.

Gewinnverbot für Vertrags-Heime

Zu all diesen Regeln kommt seit fünf Jahren noch eine hinzu: Pflegheime, die entsprechende Verträge mit Gemeinden abgeschlossen haben, dürfen keinen Gewinn machen. Das Zürcher Kantonsparlament will dies ändern.

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Private Pflegeheime sollen Gewinn machen dürfen (9.3.2015)
02:39 min
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FDP-Kantonsrätin Beatrix Frey-Eigenmann begründete ihren Vorstoss: «Die Bestimmung ist kontraproduktiv, sie verhindert eine Zusammenarbeit zwischen Gemeinden und privaten Pflegeeinrichtungen.»

Die Gemeinden schlössen wegen dieser Bestimmung also keine Verträge mehr ab mit den Gemeinden, diese hätten Mühe, genug Pflegeplätze für ihre Einwohner zu finden. Ausserdem würden diejenigen Pflegeheime bestraft, die effizient arbeiteten. Bürgerliche und Mitteparteien wollten den entsprechenden Passus darum aus dem Gesetz streichen.

Gewinn auf Kosten des Staates

Auf der linken Ratsseite konnten SP und Grüne nichts mit dieser Forderung anfangen. Gewinn könne ein Pflegeheim nur machen, wenn es entweder Tiefstlöhne bezahle oder Leistungen streiche, argumentierte die Grüne Kantonsrätin Kathy Steiner.

Ausserdem bekämen Patientinnen und Patienten häufig Geld von der Gemeinde, weil sie nicht die gesamten Kosten bezahlen können. Private Pflegeheime würden demnach Gewinn mit Steuergeldern machen.

Die Argumente von links fanden allerdings kein Gehör. Der Kantonsrat überwies den Vorstoss mit 119 Stimmen. Die zuständige Kommission muss ihn nun vordiskutieren.

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