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Herkunft von Tätern Meldungen der Stadtpolizei Zürich bleiben ohne Nationalität

Die Stadtpolizei Zürich soll in ihren Medienmitteilungen die Nationalität von mutmasslichen Tätern weiterhin nicht nennen. Das Stadtparlament hat diese seit November 2017 gültige Praxis am Mittwochabend klar bestätigt. Ein SVP-Postulat, das die Nennung der Nationalität wieder einführen wollte, erhielt keine Unterstützung.

Linke und FDP mit verschiedenen Argumenten

Mit der Nennung der Nationalität werde suggeriert, dass sich die Tat mit der Herkunft erklären lasse, hielten die linken Parteien dagegen. Dies verdecke die eigentlichen Ursachen für Kriminalität, wie beispielsweise Armut, tiefes Bildungsniveau oder Drogensucht. Keine Unterstützung für das Anliegen gab es dieses Mal auch von der FDP, allerdings aus anderen Gründen. Die SVP forderte nämlich zusätzlich, dass die Herkunft auch dann genannt wird, wenn eine Person das Schweizer Bürgerrecht seit weniger als zehn Jahren besitzt. Es gebe keine Schweizer zweiter Klasse, befand die FDP.

Audio
Gegen Schweizer Bürger zweiten Grades
aus Regionaljournal Zürich Schaffhausen vom 20.06.2018.
abspielen. Laufzeit 2 Minuten 5 Sekunden.

Die SVP betrachtet den Verzicht der Nationalitätennennung in Polizeimeldungen als Zensur und Verzerrung der Tatsachen. Im Kanton Zürich hat sie deshalb die Volksinitiative «bei Polizeimeldungen sind die Nationalitäten anzugeben» eingereicht. Das Thema ist damit in der Stadt Zürich noch nicht ausgestanden.

Der Entscheid des Zürcher Stadtparlaments fiel dagegen deutlich aus: alle Parteien ausser der SVP stimmten gegen eine Wiedereinführung der Herkunftsnennung, das Resultat: 17 Ja- gegen 100 Nein-Stimmen.

Damit blieb der Gemeinderat auch seinem früheren Beschluss treu, auf die Nennung der Nationalität in Polizeimitteilungen zu verzichten.

Die Einführung in der Stadt Zürich geht nämlich auf einen Vorstoss des Parlaments zurück, welches der damalige Sicherheitsvorsteher Richard Wolff (AL) dann im vergangenen November umsetzte.

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