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Zürich Schaffhausen Hirschmann: Teilsieg vor Bundesgericht

Das Bundesgericht hat eine Beschwerde des inhaftierten Zürcher Jetsetters Carl Hirschmann teilweise gut geheissen. Es stufte neun weitere Medienberichte über ihn als persönlichkeitsverletzend ein. Die Vorinstanz muss nun den Fall nochmals anschauen.

Carl Hirschmann hatte 2011 gegen die Medienunternehmen Tamedia – das unter anderem den «Tages-Anzeiger» herausgibt – 20 Minuten AG und Espace Media AG (Berner Zeitung, Bund) geklagt. Seine Persönlichkeit sei in mindestens 140 Medienberichten verletzt worden. Die Beiträge betrafen unter anderem Vorwürfe wegen Erpressung, Sexual- und Gewaltdelikten.

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Hirschmann: Bundesgericht gibt ihm teilweise Recht (18.6.15)
01:34 min
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Die Vorinstanz, das Zürcher Handelsgericht, hatte davon lediglich drei Artikel als persönlichkeitsverletzend eingestuft. Hirschmann zog den Fall weiter. Das Bundesgericht heisst die Beschwerde nun teilweise gut und hebt den Entscheid des Handelsgerichts auf. Dieses muss nun neun weitere Beiträge beurteilen, in denen Hirschmann eine Rolle gespielt hat. Unter anderem geht es um die Frage, ob gewisse Texte nicht gelöscht werden sollen.

Mit Schadenersatzforderung abgeblitzt

Hirschmann, der zurzeit in Winterthur eine zwölfmonatige Haftstrafe in Halbgefangenschaft absitzt, hatte unter anderem auch eine Schadenersatzforderung gestellt. Diese hat nach dem Handelsgericht nun auch das Bundesgericht abgewiesen.

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