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Zürich Schaffhausen Im Kanton Zürich gilt jetzt die Formularpflicht

Schluss mit der Geheimniskrämerei bei Mietzinsen: Ab sofort gilt im Kanton Zürich die Formularpflicht. Bei jeder Neuvermietung müssen Vermieter den bisherigen Zins offenlegen und Mietzinserhöhungen begründen. Damit sollen massive Mietzinsaufschläge künftig vermieden werden.

Es gab sie bereits einmal, dann wurde sie abgeschafft, und aufgrund einer Initiative des Mieterverbands ist sie nun wieder da: die Formularpflicht für Vermieter von Wohnungen und Wohnhäusern im Kanton Zürich. Übersteigt die Neumiete die deklarierte Altmiete um mehr als 10 Prozent, rät der Zürcher Mieterinnen- und Mieterverband MV betroffenen Neumietern, die Erhöhung überprüfen zu lassen. Meldung erstatten sollen Mieter auch, wenn dem Mietvertrag kein Formular beiliegt.

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Hohe Zinsaufschläge lassen sich anfechten (1.11.2013)
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Der MV berät in dieser Sache sowohl Mitglieder als auch Nichtmitglieder. Eine Anfechtung missbräuchlicher Mietzinserhöhungen habe keine Konsequenzen für das Mietverhältnis, sagte MV-Sprecher Walter Angst dem «Regionaljournal Zürich Schaffhausen»; hier komme der Mieterschutz zum Tragen. Albert Leiser vom Zürcher Hauseigentümerverband HEV seinerseits glaubt nicht, dass Vermieter der Formularpflicht nicht nachkommen. Und punkto Mietzinsaufschläge hielten sich zumindest HEV-Mitglieder ohnehin an das geltende Mietrecht.

Wenig Einfluss auf Mietzinsniveau

Weder Angst noch Leiser glauben, dass Mieten im Kanton Zürich dank der Formularpflicht generell sinken. Dennoch, die neue Verordnung habe zweifellos eine präventive Funktion, sagt Walter Angst: «Wir sind überzeugt, dass die Formularpflicht eine dämpfende Wirkung hat. Vermieter werden sich in Zukunft zweimal überlegen, ob sie massive Aufschläge machen.» Für ein besseres Klima auf dem Wohnungsmarkt sei es wichtig, dass unverhältnismässig hohe Aufschläge verschwänden.

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