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Zürich Schaffhausen IS-Prozess: Verteidigung fordert Freispruch und Genugtuung

Die Bundesanwaltschaft fordert lange Haftstrafen im Indizienprozess gegen vier mutmassliche Angehörige einer islamistischen Terrorzelle in Schaffhausen. Die Verteidigung plädierte am Dienstag auf Freispruch und verlangt eine Entschädigung.

Der dritte Tag des Prozesses vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona gehörte den Verteidigern. Ihre Plädoyers werden am Donnerstag fortgesetzt. Der Verteidiger des Hauptangeklagten verlangte aber bereits einen Freispruch und eine Genugtuung in der Höhe von 170'000 Franken.

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Am Dienstag hatte die Staatsanwältin des Bundes ihre Strafanträge gestellt: Im Prozess gegen vier mutmassliche Unterstützer und Angehörige einer islamistischen Terrorzelle in der Schweiz fordert sie für die zwei Haupttäter die Maximalstrafe von 7,5 Jahren Haft. Für die zwei weiteren Beschuldigten fordert sie Freiheitsstrafen von 5,5 und 2,5 Jahren teilbedingt.

Die Bundesanwaltschaft begründet ihre Anträge mit den konkreten Hinweise darauf, dass die vier Beschuldigten von der Schweiz aus einen Anschlag vorbereitet hätten. Alle vier stellten eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit dar. Um die Bevölkerung zu schützen, habe die Bundesanwaltschaft die Verdächtigen sofort verhaftet und nicht zugewartet, bis die Anschlagpläne konkret geworden seien. So blieb es bei der reinen Absicht.

«Besonders verwerfliche Motive»

Die Vertreterin der Bundesanwaltschaft beschrieb ein grosses «Lügenkonstrukt», das sich die vier angeklagten Iraker im Laufe des Verfahrens aufgebaut hätten. Die bisherigen Entgegnungen und Ausflüchte der Angeklagten konterte die Bundesanwaltschaft deshalb in ihrem Plädoyer mit einem kompakten Gegenentwurf.

Sie forderte für den im Rollstuhl befindlichen Hauptangeklagten eine Höchststrafe von 7,5 Jahren. Dieser habe «besonders verwerfliche Motive» gehabt und grosse kriminelle Energie an den Tag gelegt und überdies das Gastrecht der Schweiz missbraucht. Der Flüchtlingsstatus des im Kanton Schaffhausen wohnhaften Mannes müsse aberkannt werden, und auch die mutmasslichen Mittäterdie sollten ausgeschafft werden. Die Bundesanwältin kritisierte unter anderem auch den Missbrauch von Sozialhilfegeldern der vier Angeklagten.

Für den zweiten Angeklagten forderte sie die gleiche Strafhöhe. Er habe sich abfällig über die Schweiz geäussert, dennoch bereitwillig vom Sozialsystem im Land profitiert und ständig seine Aussagen zu seinen Gunsten verändert. Der Dritte soll für 5,5 Jahre hinter Gitter.

Mildere Strafen für Mitangeklagte

Der als von der Bundesanwaltschaft als «geistiger Brandstifter» bezeichnete vierte Angeklagte soll eine Freiheitsstrafe von 2,5 Jahren erhalten, wobei davon nur sechs Monate unbedingt zu verbüssen sind.

Die Beschuldigten bestreiten die Zugehörigkeit und Zusammenarbeit mit einer kriminellen Organisation. Die Plädoyers der Verteidiger stehen am Mittwoch auf dem Programm. Ein Urteil in diesem Indizienprozess vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona wurde für den 18. März in Aussicht gestellt.

(srf/sda/graa/kurn;fref;simd)

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