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Prozess in Zürich Kein Landesverweis für verurteilte Eritreer

Vier vorläufig aufgenommene Eritreer sind vom Zürcher Bezirksgericht wegen Raufhandels verurteilt worden. Die Anklage forderte ihre Ausschaffung.

Die vier vorläufig aufgenommenen Asylbewerber aus Eritrea sollen beim Bahnhof Oerlikon einen Mann brutal verprügelt haben. Die Staatsanwaltschaft forderte am Prozess am Donnerstag die Ausschaffung der mutmasslichen Täter. Das Bezirksgericht Zürich hat am Abend anders entschieden. Es verurteilte die vier Männer zwar wegen Raufhandels, befand einen Landesverweis aber als unverhältnismässig.

Frage der Zumutbarkeit

Seit der Umsetzung der Ausschaffungsinitiative ist die Rückführung krimineller Asylsuchender in ihr Heimatland möglich und bei gewissen Strafen sogar zwingend. Bei einer Verurteilung wegen Raufhandels liegt ein Landesverweis im Ermessen der Richterinnen und Richter. Das Bezirksgericht Zürich hielt eine Ausschaffung im Fall der vier Eritreer nun als unverhältnismässig. Es sprach die vier jungen Männer aber schuldig und auferlegte ihnen bedingte Geldstrafen und in einem Fall auch eine bedingte Haftstrafe.

Angeklagte streiten alles ab

Die vier Angeklagten stritten die ihnen vorgeworfene Tat vor Gericht ab. Ihrer Meinung nach handelt es sich um eine Verwechslung. Das Opfer seinerseits will zwei der vier mutmasslichen Täter mit 100-prozentiger Sicherheit wiedererkannt haben.

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