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Ja zu SKOS-Richtlinien
Aus Schweiz aktuell vom 18.12.2014.
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Zürich Schaffhausen Keine Insellösung bei den SKOS-Richtlinien

Der Zürcher Regierungsrat hält an den geltenden Richtlinien der schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) fest. Er senkt aber den Einkommensfreibetrag um einen Drittel und plant eine Revision der Richtlinien auf 2016.

Zwei bürgerliche Vorstösse hatten verlangt, der Kanton Zürich solle die SKOS-Richtlinien bei der Sozialhilfe nicht mehr berücksichtigen. Er lehne aber eine «Insellösung» ab, schreibt der Regierungsrat in seinen Antworten auf die Motionen. Eine Absage an das SKOS-System komme nicht in Frage.

Einziges Zugeständnis: Den Einkommensfreibetrag – die Summe, die Sozialhilfeempfänger verdienen dürfen, ohne dass ihnen die Sozialhilfe gekürzt wird – senkt die Zürcher Regierung von 600 auf 400 Franken. Eine allgemeine Kürzung der Hilfe um zehn Prozent, wie sie die Motionäre gefordert hatten, lehnt der Kanton jedoch ab.

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Die SKOS-Richtlinien sollen reformiert werden (19.12.2014)
02:09 min
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Totalrevision Anfang 2016

Die SKOS-Richtlinien sollen aber bis Anfang 2016 von Grund auf überarbeitet werden. Das hat der neue Vorstand der SKOS in Aussicht gestellt, und darauf will der Zürcher Regierungsrat auch pochen. Und er möchte auch, dass die Richtlinien politisch besser abgestützt werden. Sie sollen in Zukunft von der SKOS lediglich vorgeschlagen werden. Die Genehmigung soll neu durch die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und -direktoren genehmigt werden.

Die Kritiker der SKOS bleiben skeptisch: SVP-Kantonsrat Willy Haderer spricht von einer «Nebelpetarde der Zürcher Regierung», die den Druck von der SKOS wegnehme. Er glaubt nicht, dass die SKOS zu substanziellen Reformen fähig sei. Und auch FDP-Kantonsrätin Linda Camenisch will den Druck auf die SKOS mit politischen Vorstössen aufrechterhalten.

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