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Zürich Schaffhausen Keine Lohnkürzung für Sozialhilfebezüger in Arbeitsprogrammen

Die Stadt Zürich darf Arbeitslosen in einem Beschäftigungsprogramm den Lohn nicht kürzen. Das hat das Verwaltungsgericht entschieden. Das Sozialdepartement hat seine umstrittene Lohnkürzung aber schon vor dem Urteil rückgängig gemacht.

Nur noch vier statt sechs Franken: Diese Lohnkürzung um einen Drittel setzte die Stadt per 1. Mai 2015 um. Davon betroffen waren Sozialhilfebezüger, die sogenannte Jobkarten-Einsätze leisteten. Bei diesem niederschwelligen Arbeitsprogramm können Sozialhilfebezüger monatlich bis zu 50 Stunden arbeiten und sich damit ein kleines Zusatzeinkommen verdienen.

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Jobkarten-Lohn darf nicht gekürzt werden (12.10.2016)
01:32 min
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Eine von der Lohnkürzung betroffene Frau wehrte sich dagegen und hat nun vom Zürcher Verwaltungsgericht Recht erhalten. Das Gericht hält in seinem am Dienstag publizierten Urteil fest, dass «ernsthafte, sachliche Gründe» für eine Praxisänderung vorliegen müssten. Dies sei hier aber nicht gegeben.

Stadt krebst still und heimlich zurück

Die Praxisänderung bei der Jobkarte hatte auch politischen Wirbel verursacht: Es wurden verschiedene Vorstösse und eine Petition eingereicht.

Aufgrund des Drucks machte die Stadt Zürich ihre umstrittene Regelung im Frühjahr 2016 still und heimlich wieder rückgängig. Dies bestätigt Ursi Kreinik, stellvertretende Departementssekretärin im Sozialdepartement, auf Anfrage des «Regionaljournal Zürich Schaffhausen». Das Urteil habe deshalb keine direkten Auswirkungen mehr. Sozialhilfebezüger, die einen Jobkarten-Einsatz leisten, erhalten wieder sechs statt vier Franken pro Stunde.

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