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Zürich Schaffhausen Kippt das Autoverbot für Sozialhilfe-Empfänger?

Am Montag stimmt der Zürcher Kantonsrat endgültig über das Autoverbot für Sozialhilfebezüger ab. Die Entscheidung dürfte hauchdünn ausfallen. Manche befürchten gar einen Zufallsentscheid.

In der ersten Abstimmung zu dieser Frage gab es im vergangenen Oktober eine knappe Mehrheit für das Verbot, mit 87 zu 84 Stimmen. Neun Stimmen wurden damals nicht abgegeben – einige enthielten sich, andere waren schlicht nicht anwesend.

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Vorschau auf die Abstimmung im Kantonsrat (16.1.2015)
01:54 min
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Gleich drei Absenzen gab es im Herbst bei der 19-köpfigen Fraktion der Grünliberalen. Auf Anfrage von Radio SRF sagt Fraktionspräsident Benno Scherrer mit Blick auf kommenden Montag: «Einer der drei Fehlenden war ich selber. In der Schlussabstimmung werde ich gegen das Verbot stimmen.» Die drei GLP-Mitglieder, die damals entgegen der Fraktionsmehrheit für das Verbot stimmten, würden dies laut Scherrer jedoch auch am kommenden Montag wieder so machen.

«Alle müssen kommen, koste es, was es wolle»

Das Nein-Lager kann noch mit zwei zusätzlichen Stimmen rechnen. Denn bei der Abstimmung vergangenen Oktober fehlte auch je ein Kantonsrat der SP und der Grünen. Dies soll am Montag anders sein. SP-Fraktionspräsident Markus Späth-Walker kündigt an: «Wir haben die Weisung erlassen: Alle müssen am Montag im Rat sein, koste es, was es wolle.»

Nur: Wenn auch die anderen Fraktionen vollzählig sind, reicht es noch immer nicht, um die Abstimmung vom letzten Oktober zu drehen. Sollten sich tatsächlich alle 180 Kantonsrätinnen und Kantonsräte an der Abstimmung vom Montag beteiligen und so abstimmen, wie sie es angekündigt haben, ergäbe sich eine Mehrheit von 91:89 Stimmen zugunsten des Autoverbots für Sozialhilfebezüger.

«Nahe an einem Zufallsresultat»

Auch Thomas Vogel, Fraktionspräsident der FDP, rechnet mit einer Abstimmung auf des Messers Schneide. Er spricht gar von einer Lotterie: «Bei dieser Ausgangslage sind wir nahe an der Gefahr eines Zufallsresultats.» Es hänge alles davon ab, wie viele Absenzen die einzelnen Fraktionen zu beklagen hätten.

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