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Zürich Schaffhausen Mehr Macht für die Zürcher Jugendparlamente

Die Jugendparlamente im Kanton Zürich können neu konkrete Forderungen an die richtigen Parlamente stellen. Das hat der Zürcher Kantonsrat beschlossen – im Zuge des neuen Gemeindegesetzes. SVP und FDP wehrten sich vergebens.

«Die Gemeinden können ein Kinder- und Jugendparlament einrichten.» So lautet Paragraph 36 im neuen Gemeindegesetz. So richtig neu sind diese Jugendparlamente nicht, in Dietikon und Uster etwa gibt es sie schon. Doch im alten Gemeindegesetz aus dem Jahr 1926 standen sie nicht – und die SVP wollte sie auch im neuen Gesetz nicht drin haben.

«Ich war auch einmal an der Jugendsession und kann nur davor warnen», sagte SVP-Kantonsrat Matthias Hauser. Die Jugendparlamente seien nicht repräsentativ und würden nur jene Jugendlichen motivieren, die sowieso bereits politisch interessiert seien. Ausserdem hätten schon die heutigen Jugendparlamente Mühe, genügend Jugendliche zu finden.

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Zürcher Gemeinden können Jugendparlament einrichten (28.1.2015)
01:52 min
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«Nur Anfragen stellen, das fänden wir auch langweilig»

«Möglicherweise liegt das daran, dass die Jugendparlamente nur Anfragen stellen dürfen», meinte Martin Neukomm zu den Gründen. «Das fänden wir hier im Rat auch langweilig.» Neukomm brachte deshalb den Vorschlag, dass die Jugendparlamente neu die Möglichkeit erhalten sollten, Vorstösse an die Erwachsenenparlamente zu richten. Damit könnten sie richtige Forderungen platzieren.

Eine gute Idee, fand eine Mehrheit aus linken und Mitteparteien. Sie stimmten dem Vorschlag von Martin Neukomm mit 87 zu 76 Stimmen zu. Die Beratung des Gemeindegesetzes führt der Kantonsrat am nächsten Montag weiter.

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