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Nein zur Geschäftsfliegerei Abstimmung zum Flugplatz Dübendorf mit geringer Wirkung

In der Mitteilung des Zürcher Regierungsrates steht es klipp und klar: «Die Grundsatzentscheide des Bundes ... sind zu akzeptieren.» Die Grundsatzentscheide, dass der Flugplatz Dübendorf als ziviles Flugfeld mit Geschäfts-Fliegerei betrieben werden soll und dass der Bund das Alternativkonzept der Gemeinden nicht weiterverfolgen will.

Versprechen mit unklarem Gehalt

Der Regierungsrat schreibt aber auch, er nehme die im Abstimmungsergebnis zum Ausdruck gebrachten Befürchtungen der Bevölkerung rund um den Flugplatz Dübendorf ernst und erwartet dasselbe vom Bund. Der Bund müsse die Interessen der drei Anrainergemeinden des Flugplatzes gebührend berücksichtigen. Nur so könne eine dauerhafte Lösung gefunden werden.

Die drei Gemeinden Dübendorf, Volketswil und Wangen-Brüttisellen nahmen die Verlautbarung des Regierungsrates zur Kenntnis. In einer gemeinsamen Sitzung wollen sie das weitere Vorgehen definieren. Erst am Freitag wollen sie sich öffentlich dazu äussern, teilen sie mit.

Enttäuschtes Pro Komitee

Bereits am Donnerstag liess sich das Pro Komitee «Historischer Flugplatz mit Werkflügen» vernehmen. Es warf dem Regierungsrat mangelndes Demokratieverständnis vor und forderte, dass Bund und Kantonsregierung einen «ehrlichen Dialog» mit den Anrainergemeinden aufnehmen sollen.

Das Alternativkonzept der Gemeinden will in Dübendorf einen historischen Flugplatz mit Werkflügen aber ohne Geschäftsfliegerei betreiben. Die Zahl der Flüge soll auf 20'000 Bewegungen im Jahr begrenzt sein. Die Gemeinden waren bereit, dieses Konzept auch finanziell zu unterstützen. In einer Abstimmung am 27. November 2017 hatten die Stimmberechtigten in allen drei Gemeinden dieses Konzept deutlich unterstützt.

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