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Zürich Schaffhausen Neue Lärmschutzgrenzen rund um den Flughafen: ein Nullsummenspiel

Der Flughafen Zürich muss in Bachs, Kloten, Rümlang und Winkel in neuen Gebieten Lärmschutzfenster bezahlen. Der Bund hat die Lärmschutzgrenzen neu gezogen. Neben Gewinnern gibt es aber auch Verlierer.

Es gebe zwei Gründe für die Verschiebung der Lärmschutzgrenzen, sagt Urs Holderegger vom Bundesamt für Zivilluftfahrt: Ein Gerichtsurteil aus dem Jahr 2010 und eine neue Methode zur Lärmberechnung.

Das Bundesgerichtsurteil aus dem Jahr 2010 hat das vorläufige Betriebsreglement in Kraft gesetzt, welches regelt, wann und wie auf dem Flughafen Zürich an- und abgeflogen wird. Das Urteil besagt ausserdem, dass die Abflugroute gegen Westen abgeändert werden muss. Der sogenannte «Abdrehpunkt» wurde verschoben - aus diesem Grund änderte sich auch die Lärmbelastung in den Gemeinden rund um den Flughafen.

Audio
Verschiebung bei Anrecht auf Schallschutzfenster (18.2.2014)
02:33 min
abspielen. Laufzeit 2 Minuten 33 Sekunden.

Gewinner und Verlierer

Zusammen mit dem neuen Berechnungsmodell für die Lärmbelastung führt dies dazu, dass gewisse Liegenschaften in den Gemeinden Bachs, Kloten, Rümlang und Winkel offiziell stärker vom Lärm betroffen sind und somit innerhalb der sogenannten Immissionsgrenzen liegen. Wenn die Besitzer dieser Liegenschaften renovieren oder neu bauen, erhalten sie vom Flughafen Geld für Schallschutzfenster.

Gleichzeitig gibt es aber auch Gebiete, die neu ausserhalb der Grenzen liegen. Sie haben bei Neubauten oder Umbauten keinen Anspruch mehr auf die Finanzierung von Lärmschutzmassnahmen.

«No problem» für den Flughafen

Der Flughafen reagiert gelassen auf die neue Regelung. Man habe damit kein Problem, sagt Flughafensprecherin Jasmin Bodmer gegenüber dem «Regionaljournal Zürich Schaffhausen». «Es handelt sich ja um Verschiebungen von Lärmschutzgrenzen in Gebieten, die bereits von Lärmschutzmassnahmen profitieren.» Bezahlt werden die Fenster aus dem Lärmschutzfonds.

Die neuen Grenzen für den Lärmschutz gelten jedoch noch nicht definitv. Bis am 25. März kann gegen den Entscheid des Bundes eine Beschwerde eingereicht werden.

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