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Zürich Schaffhausen Panne beim Zürcher Schulamt: Eltern müssen für Hort nachzahlen

An Feiertagen wie Weihnachten oder Neujahr haben die Horte der Stadt Zürich immer geschlossen. In den Rechnungen wird dies jeweils automatisch berücksichtigt. Im vergangenen Dezember und Januar hat die Stadt Zürich die Feiertage aber zusätzlich abgezogen. Jetzt fordert sie den Fehlbetrag zurück.

Rund 10'000 Eltern, die ihre Kindergarten- und Schulkinder in einem Hort der Stadt Zürich betreuen lassen, müssen wohl im April etwas tiefer in die Tasche greifen als üblich. Denn sie haben im vergangenen Dezember und Januar zu wenig bezahlt. Grund ist ein «Erfassungsfehler», wie das Schulamt der Stadt Zürich in einem Schreiben an alle Eltern mit Hortkindern informiert.

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Zürcher Schulbehörden rechnen falsch (10.4.15)
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Regina Kesselring, Mediensprecherin des Schulamts, bestätigt auf Anfrage des «Regionaljournal Zürich Schaffhausen» den Sachverhalt. Konkret erhielten die Eltern, welche ihre Kinder jeweils am Donnerstag und/oder Freitag betreuen lassen, eine Gutschrift für die Feiertage vom 25. und 26. Dezember 2014 und 1. und 2. Januar 2015. Dabei wurden diese Feiertage schon pauschal von der Rechnung abgezogen.

Viel Aufwand, der sich aber lohnt

Wieviel Geld der Stadt Zürich damit vorerst entgangen ist, ist noch nicht bekannt. Die genauen Beträge würden derzeit berechnet, sagt Kesselring. Aber die Rückforderung lohne sich: «Der Aufwand steht in einem positiven Verhältnis zum Ertrag.» Wie viel die einzelnen Eltern nachzahlen müssen, variiert stark. Wer den Maximaltarif zahlt und beide Horttage voll beansprucht, dürfte mit der April-Rechnung bis zu 300 Franken mehr berappen müssen.

Der Hinweis des Zürcher Schulamts auf die anstehende Nachzahlung scheint keine grosse Aufregung bei den rund 10'000 betroffenen Eltern auszulösen. Bisher habe es lediglich eine einzige Nachfrage dazu gegeben, stellt Regina Kesselring erfreut fest.

(simd; Regionaljournal Zürich Schaffhausen, 06:32 Uhr)

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