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Zürich Schaffhausen Rechtsstreit um Beuys-Werk: Schaffhausen hofft weiter

Die Stiftung für neue Kunst in Schaffhausen ist durch das Urteil des Obergerichts zur Herausgabe des Beuys-Werkes «Das Kapital Raum 1970-1977» in finanzielle Bedrängnis geraten. Sie wird das Urteil daher auch nicht ans Bundesgericht weiterziehen. Aber der Kampf um das Werk ist noch nicht verloren.

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Kein Weiterzug im Rechtsstreit um Beuys-Werk (4.2.14)
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Es sei nicht gelungen, einen Geldgeber zu finden, der die im Urteil festgesetzten Kosten übernommen hätte, erklärt Stiftungsratspräsident Axel Plambeck gegenüber Radio SRF. Dabei geht es um 180'000 Franken Gerichtskosten und 220'000 Franken für die Klägeranwälte. Der Stiftung droht nun der Konkurs. Man könne sich einen Weiterzug vor Bundesgericht schlicht nicht leisten, so Plambeck.

Das Schaffhauser Obergericht hat Anfang Jahr ein Urteil des Kantonsgerichts bestätigt, wonach drei Kunstsammler im Besitz des «Kapitals» von Joseph Beuys sind. Demnach müsste das Museum die Installation, die zentraler Bestandteil ist, herausrücken.

Jahrelanges juristisches Gezerre

Das juristische Gezerre um die Installation zieht sich bereits über Jahre hin. Auf der einen Seite stehen die drei Kunstsammler auf der anderen Seite die Stiftung und Hallen-Gründer Urs Raussmüller. Einer der heutigen Kläger war früher Stiftungsratspräsident der «Hallen», die anderen waren Urs Raussmüller freundschaftlich verbunden. Klage eingereicht haben sie 2004, nachdem es zu Unstimmigkeiten über die Ausrichtung der «Hallen» kam.

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Kampf um Beuys geht weiter (04.02.2014)
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Kampf ums Beuys ist noch nicht verloren

Ob das «Kapital» jedoch tatsächlich abgebaut werden muss, ist noch unklar, denn Fragen zum Urheberrecht oder zum Denkmalschutz könnte die Demontage verhindern. Alex Plambeck ist «relativ optimistisch», dass der Kampf noch nicht verloren ist. Zum einen hat sich laut Plambeck die Witwe von Joseph Beuys, Eva Beuys, in den Streit eingeschaltet. «Sie hat erklärt, dass sie das Urheberrecht am Werk habe. Wenn es aus der Halle entfernt werde, dann sei dies eine Zerstörung des Werkes und damit eine Verletzung des Urheberrechts.»

Zum anderen setzen die Hallen für Neue Kunst ihre Hoffnung auf den Kanton und die Stadt Schaffhausen. Diese klären ab, ob die Raum-Installation unter Denkmalschutz gestellt werden könnte. Auch sie haben grosses Interesse am Verbleibt des Beuys-Werkes in Schaffhausen.

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