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Schaffhauser Kettensägen-Angreifer wird verurteilt
Aus Schweiz aktuell vom 11.09.2019.
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Schaffhauser Kettensägen-Fall Kantonsgericht ordnet kleine Verwahrung für Täter an

Der Mann, der Mitarbeiter der CSS-Versicherung mit einer Kettensäge angriff, muss in eine psychiatrische Klinik.

Wie lautet das Urteil? Der Mann, der vor rund zwei Jahren die Mitarbeiter der CSS-Versicherung in Schaffhausen mit einer Kettensäge angegriffen und verletzt hatte, wird mit einer stationären Massnahme bestraft – einer so genannten «kleinen Verwahrung». Er wird somit in einer forensischen Psychiatrie untergebracht.

Wie begründet das Gericht sein Urteil? Das Kantonsgericht verurteilte den 53-Jährigen am Mittwoch wegen mehrfacher versuchter vorsätzlicher Tötung. Der Beschuldigte leide unter einer besonders schweren Form der Schizophrenie, es bestehe ohne Behandlung eine grosse Rückfallgefahr für Gewaltdelikte.

Was war passiert? Der Fall, der sich im Juli 2017 abspielte, sorgte weit über Schaffhausen hinaus für Aufsehen: Ein Mann marschierte mit einer laufenden Motorsäge in die Altstadtfiliale der CSS-Versicherung. Er griff zwei Mitarbeiter an und verletzte sie. Nach zwei Tagen auf der Flucht schnappte ihn die Polizei in Thalwil. Am Mittwoch musste sich der Mann nun vor dem Schaffhauser Kantonsgericht verantworten.

Wie begründete der Angeklagte die Tat? Der bald 53-Jährige zeigte sich vor Gericht sehr gesprächig, antwortete freundlich auf die Fragen des Richters, äusserte sich aber auch wirr zur Tat. Er sprach von aggressiven Energien als Auslöser. Natürlich sei die ganze Sache im Nachhinein ein Fehler gewesen, sagte er vor Gericht. «Ein völliger Unsinn.» Aber er habe sich gegen diese negativen Energien nicht anders wehren können. Der Beschuldigte, dessen Hände aus Sicherheitsgründen mit einem Ledergurt fixiert waren, äusserte sich ausführlich zu diesen Kräften. Ihm sei klar, dass die Gesellschaft diese schwarzen Energien nicht sehen könnten. Es bedeute aber nicht, dass es sie nicht gebe.

Was forderten Anklage und Verteidigung? Eine normale Anklage gab es seitens Staatsanwaltschaft nicht, da für die Gutachter klar ist, dass der Mann unter einer schweren paranoiden-halluzinatorischen Schizophrenie leidet und deshalb nicht schuldfähig ist. Stattdessen stellte der Staatsanwalt den Antrag, den Beschuldigten mit einer stationären Massnahme zu belegen, also einer so genannten «kleinen Verwahrung». Somit würde er langfristig in der forensischen Psychiatrie im zürcherischen Rheinau bleiben.

Die Verteidigung stellte sich auf den Standpunkt, dass der Angeklagte nie die Absicht hatte, Personen zu verletzen. Sie sprach lediglich von Körperverletzung. Wer aber schuldunfähig sei, dürfe auch nicht bestraft werden. Deshalb forderte der Verteidiger die Entlassung des Angeklagten.

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Prozessauftakt vor dem Schaffhauser Kantonsgericht
aus Regionaljournal Zürich Schaffhausen vom 10.09.2019. Bild: Keystone
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