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Zürich Schaffhausen Sozialhilfe: Kanton Zürich muss Mietzins-Praxis neu diskutieren

Die Gemeinde Wallisellen hat die Miete ihrer Sozialhilfeempfänger in der Regel direkt dem Vermieter überwiesen. Der Regierungsrat hat diese Praxis als gesetzeswidrig taxiert. Nun reagiert die zuständige Sozialvorsteherin und wird im Parlament aktiv.

Sie möchte die bisherige Praxis zurück: FDP-Kantonsrätin und Vorsteherin des Ressorts Soziales der Gemeinde Wallisellen, Linda Camenisch. Ihre Gemeinde bezahlte den Mietzins für die Wohnungen ihrer Sozialhilfeempfänger bisher jeweils direkt den betreffenden Vermietern. Doch das verstösst gegen das geltende Gesetz, hielt der Zürcher Regierungsrat am Dienstag in einem Rechtsstreit fest. Die Gemeinde akzeptierte diesen Entscheid.

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Mieten bleiben Thema (24.9.2014)
02:01 min
abspielen. Laufzeit 2 Minuten 1 Sekunde.

Allerdings nur vorläufig. Linda Camenisch verlangt nun in ihrer Funktion als Kantonsrätin, dass das Gesetz entsprechend geändert wird. Da das Parlament das Sozialhilfegesetz derzeit sowieso von Grund auf überarbeitet, werde sie die Anpassung schon in diesem Prozess einbringen, sagt Camenisch auf Anfrage des «Regionaljournal Zürich Schaffhausen». Denn die Direktzahlung des Mietzinses habe allen genützt, ist sie überzeugt.

Sind Direktzahlungen kontraproduktiv?

Der Zürcher Kantonsrat dürfte sich wohl also mit dem Thema befassen müssen. Der zuständige Regierungsrat Mario Fehr (SP) will sich nicht zur vorgeschlagenen Gesetzesänderung äussern. Die Direktzahlung des Mietzinses durch eine Gemeinde berge aber eine Gefahr: «Wer von Sozialhilfe lebt, muss irgendwann ja wieder auf eigenen Beinen stehen, und dazu sollten wir ihn befähigen.»

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